Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_08-Oktober.pdf
- S.69
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und Reparaturen fällig. Wenn jetzt ein
Darlehen aufgenommen wird, dann geht
das wiederum zu Lasten der jeweiligen
Eigentümer oder Mieter. Normalerweise
müssten Rücklagen, Reparaturreserven
usw. vorhanden sein. Ich frage mich,
warum die Beträge derart hoch sind. Dies
geht nämlich zu Lasten der Eigentümer
und Mieter.
der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) in Erinnerung habe, handelt es
sich um Darlehen, die bei Neubauten
aufgenommen wurden. Man nimmt immer
ergänzend zum Wohnbauförderungsdarlehen ein Bankdarlehen auf. Wenn für das
Bankdarlehen die Stadtgemeinde Innsbruck haftet, ist es so, dass der Zinssatz
entsprechend niedrig ist.
Bgm. Zach: Das ist keine Frage, aber es
wird selbstverständlich jeder einzelne Fall
überprüft. Es gibt hinsichtlich der Rücklagen gesetzliche Vorschriften. Die vorhandenen Rücklagen werden selbstverständlich für die Sanierungen herangezogen.
Was darüber hinaus noch notwendig ist,
mündet in diese Kredite.
Eine Problematik wurde in der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG)
relativ lange diskutiert und zwar, ob die
Stadtgemeinde Innsbruck die Haftung für
jene Eigentumsanteile, welche die Stadt
Innsbruck besitzt, oder für bereits allenfalls
ausgegliederte und verkaufte Wohnungen
übernimmt, also Eigentumswohnungen,
die sich in fremdem Eigentum befinden.
GR Mag. Kogler: Es hat mich fast an den
Dienstleistungskonzessionsvertrag
erinnert, dass man ausgliedert, aber die
Haftung dann doch die Stadt Innsbruck
übernimmt. Hier geht es aber schon um
den Zinssatz und das ist ein wesentlicher
und wichtiger Punkt, da es schlussendlich
die Eigentümer und Mieter betrifft.
In der Vorlage steht, dass es um 1/4Prozentpunkt billiger werden soll. Ich
betone das Wort "soll", denn ich habe
herausgefunden - es geht immerhin um
€ 18 Mio -, dass mit der Bank mit der
Zusicherung verhandelt wurde, dass die
Stadt Innsbruck die Haftung übernimmt.
Man hat kein Vergleichangebot und ich
frage mich daher, wie man auf den 1/4Prozentpunkt kommt.
Ist es wirklich so, dass die Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) nicht
doch denselben Zinssatz wie die Stadt
Innsbruck bekommt? Das war mir nicht
nachvollziehbar, denn dies wurde im
Prinzip nicht mit der Bank verhandelt. Man
hat von vornherein gesagt, dass das der
Zinssatz ist. Hätte man nicht noch einen
besseren Zinssatz verhandeln können?
Deshalb sollte man ein zweites Angebot
einholen und dies noch einmal behandeln.
Da kein anderes Angebot vorgelegt wurde,
kann ich mich nur der Stimme enthalten.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: In
diesem Fall geht es um die Übernahme
der Haftung, um die Zinsen entsprechend
abzusenken und nicht um Darlehen, die
man im Rahmen der Instandhaltung
aufwenden muss. Soweit ich das noch von
GR-Sitzung 20.10.2005
Hier waren wir der Auffassung, dass die
Stadt Innsbruck für das Ganze aus dem
einfachen Grund die Haftung übernehmen
soll, weil im Wohnungseigentumsgesetz
bei Darlehen "Solidarhaftung" steht. Das
heißt, wenn ein Wohnungseigentümer
mangels Zahlungsunfähigkeit ausfallen
sollte - die Eigentumswohnung ist natürlich
vorhanden, könnte aber auch irgendwie
belastet sein -, muss die Eigentumsgemeinschaft für diese Wohnung haften,
sodass die Haftung immer bei der Stadt
Innsbruck bleibt. In diesem Fall ist das
gegenüber den Wohnungseigentümern ein
besonderes Service der Stadtgemeinde
Innsbruck. Deshalb glaube ich, dass diese
Vorgangsweise grundsätzlich richtig ist.
Bgm. Zach: Zur Erläuterung darf ich
sagen, dass in der Vorlage Folgendes
steht: "Zur Finanzierung des Erwerbes,
der Errichtung und Sanierung städtischer
Wohn- und Geschäftsgebäude."
Ich schlage vor, dass Finanzdirektor
Dr. Hörnler diesbezüglich noch eine tiefer
gehende Erläuterung gibt.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Vorher
werde ich GR Newerkla bitten, der als
Prokurist der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KEG (IIG) diese Dinge
hauptamtlich betreut, dazu Auskunft zu
geben.
GR Newerkla: Wenn die Stadtgemeinde
Innsbruck für diese Darlehen die Haftung
übernimmt, bekommt die Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) die