Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_08-Oktober.pdf
- S.70
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Zinssätze um 0,5 % bis 1 % günstiger. Wir
haben dann Zinssätze von 2,2 % bis
2,3 %, die sonst bis zu 3,3 % betragen
würden. Dies deshalb, da die Bank, wenn
eine Kommune für ein Darlehen haftet,
dieses Darlehen nur mit 50 % und nicht
mit 100 % bedecken muss. Das ist die
Ursache.
Fenster, Vollwärmeschutz usw. Das kostet
selbstverständlich viel Geld und das ist mit
den Rücklagen nicht ganz abgedeckt.
Überall dort, wo wir Darlehen für Wohnungseigentumsgemeinschaften aufnehmen, haben wir die anderen Miteigentümer befragt und uns die Genehmigung
eingeholt, diese Darlehen aufzunehmen.
Zu GR Schuster ist Folgendes zu sagen:
Dort, wo Rücklagen vorhanden sind,
werden diese auch berücksichtigt. Dort,
wo Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge eingenommen werden, gibt es auch
keine Mietzinserhöhungen, wenn wir mit
diesem Sanierungsdarlehen durchkommen. Es ist also klar, dass dies berücksichtigt wird.
GR Mag. Kogler: Das Argument von
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger ist
durchaus schlüssig, warum die Stadtgemeinde Innsbruck die Garantie für die
Rückzahlung der Kredite übernehmen
sollte. Die Freie Liste wird zustimmen,
aber trotzdem würde ich bitten, vorab noch
ein anderes Angebot einzuholen, da es
sich nämlich um einen sehr großen Betrag
handelt.
GR Schuster: Das irritiert mich trotzdem,
denn jede Verwaltung, die mit Wohnungen
zu tun hat, hat eine Vorschau zu legen.
Diese Vorschau ist zum 31.12. für das
nächste Jahr so zu geben, dass jeder
Eigentümer und Mieter darüber Bescheid
weiß, welche Rücklagen und Investitionen
zu tätigen sind. Man kann nicht einfach ein
Darlehen aufnehmen und man kann auch
nicht von Solidarhaftung usw. sprechen.
Die Vorschau muss dementsprechend
gemacht sein, damit jeder Eigentümer und
Mieter weiß, was auf ihn zukommt. Ich
verstehe nicht ganz, wenn einfach
Darlehen aufgenommen werden, denn
dann müssten die Sanierungen von
diesem Punkt herausgenommen werden.
Das steht im Wohnungseigentumsgesetz.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Die
Rücklagen reichen oft nicht aus.)
Die Rücklagen müssen ausreichen,
deshalb muss jährlich eine sehr genaue
Vorschau erstellt werden.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Sie
reichen trotzdem nicht aus.)
Dann wurde die Vorschau zu gering
gemacht, damit der Wohnungsverwalter
gegenüber den Wohnungseigentümern
und Mietern gut dasteht. Nachher kommt
für diese aber das böse Erwachen und
das geht nicht.
GR Newerkla: Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger hat schon gesagt, dass die
Rücklagen oft nicht ausreichen. Hier geht
es um Generalsanierungen wie neue
GR-Sitzung 20.10.2005
(Bgm. Zach: Das wird wohl gemacht
werden.)
Frau Bürgermeisterin, das wurde bis jetzt
nicht gemacht. du hast mir vorhin nicht
zugehört.
(Bgm. Zach: Doch, ich höre schon zu,
aber das ist hanebüchen.)
Man hat sofort mit der Bank verhandelt
und gesagt, dass die Stadt Innsbruck auf
jeden Fall haftet.
Man sollte zuerst zur Bank gehen und
fragen, welches Darlehen man erhält und
welcher Prozentsatz an Zinsen gestrichen
wird, wenn man die Haftung von der Stadt
Innsbruck einholt. Das wäre die logische
Vorgangsweise.
(Bgm. Zach: Es gibt Vergleichszahlen. Seit
ich Mitglied des Gemeinderates bin, ist
diese Vorgangsweise gewählt worden.
Deshalb bin jetzt erstaunt. Es ist völlig
klar, was der EURIBOR ist und wir kennen
die Anpassung. Vielleicht können jedoch
andere erklären, wie man solche Kredite
abwickelt.)
Ein solch hoher Betrag von Darlehen, für
den die Stadt Innsbruck die Haftung
hinsichtlich der Rückzahlung übernimmt,
wurde im Gemeinderat noch nie beschlossen, da die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KEG (IIG) im Prinzip erst
mit Wirkung 2003 ausgelagert wurde. Ich
sehe das zum ersten Mal, aber vielleicht
ist mir auch etwas entgangen.