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Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_08-Oktober.pdf

- S.76

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- 1366 -

und 7 aus dem Grundstück 475/1 mit
einer Gesamtfläche von 63 m2.
2. Unter Berücksichtigung der Tauschflächen, die die Stadt Innsbruck von der
ISP Leasing GesmbH sowie Jotta
WirtschaftsgütervermietungsgesmbH
erhält, der Einräumung diverser Dienstbarkeiten zugunsten der Stadt Innsbruck, insbesondere entlang des gesamten Sillkanals, des Verzichtes der
Stadt Innsbruck auf bestehende
Dienstbarkeiten sowie unter Berücksichtigung der anzurechnenden
Herstellungs- und Erhaltungskostenbeiträge der Stadt Innsbruck, ergibt sich
ein von der ISP Leasing GesmbH sowie
Jotta WirtschaftsgütervermietungsgesmbH an die Stadt Innsbruck in der
nicht öffentlichen Sitzung zu referierender Pauschalbetrag. Dieser Betrag ist
von der ISP Leasing GesmbH sowie
Jotta WirtschaftsgütervermietungsgesmbH in zwei Raten zu bezahlen.
Die erste Rate, die in der nicht öffentlichen Sitzung referiert wird, ist binnen
14 Tagen nach beidseitiger beglaubigter Vertragsunterfertigung, die zweite
Rate binnen 14 Tagen nach Zustellung
des Beschlusses über die grundbücherliche Durchführung dieses Rechtsgeschäftes zur spesen- und abzugsfreien
Zahlung fällig.
3. Zur Absicherung der öffentlichen Gehund Radwege im Bereich des Sillparkgrundstückes und von öffentlichen
Freiflächen und öffentlichen Verkehrsflächen entlang des Sillkanals erhält die
Stadt Innsbruck von der ISP Leasing
GesmbH sowie Jotta WirtschaftsgütervermietungsgesmbH die entsprechenden Dienstbarkeiten immerwährend
eingeräumt. Diese Dienstbarkeiten
werden auch im Grundbuch sichergestellt. Durch die Einräumung dieser
Dienstbarkeiten, werden die mit Vertrag
vom 30.5.1988, Zl. IV-106/1988, eingeräumten Dienstbarkeiten zugunsten der
Stadt Innsbruck obsolet und im Grundbuch gelöscht. Die Gebühr für die ihr
eingeräumten Dienstbarkeiten übernimmt die Stadt Innsbruck.
4. Die Erstellung des Kaufvertrages, die
Einholung aller notwendigen behördlichen Genehmigungen und die grundbücherliche Durchführung dieses
GR-Sitzung 20.10.2005

Rechtsgeschäftes übernimmt die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG
(IIG) für die Stadt Innsbruck. Die
Grunderwerbssteuer und die Grundbucheintragungsgebühr trägt jeder
Vertragsteil für die auf ihn entfallenden
Grundstücksteilflächen, die Beglaubigungskosten trägt jede Vertragspartei
für sich selbst. Alle sonstigen im Zusammenhang mit diesem Rechtsgeschäft anfallenden Kosten, öffentlichen
Abgaben, Steuern und Gebühren, wie
insbesondere auch die Kosten der
Vermessung, tragen die ISP Leasing
GesmbH sowie Jotta WirtschaftsgütervermietungsgesmbH zur ungeteilten
Hand.
5. Der vorliegende Kauf- und Dienstbarkeitsvertrag, Zl. IISG 651/2004 in der
Fassung vom 20.9.2005 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

18.

IISG 311/2005
Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf
von Flächen aus den Grundstücken 1679, 1683, 1687, 1688 und
1691, alle KG Pradl, im Ausmaß
von zusammen 580 m2 von Haller Franz und einer Fläche aus
dem Grundstück 1680, KG Pradl,
im Ausmaß von 312 m2 von Klement Anneliese zur Realisierung
des Projektes Autobahnanschlussstelle Innsbruck-Mitte
(AIM) und damit im Zusammenhang stehend für die notwendige
Verlegung des Paschbergweges

Bgm. Zach
Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ und
GRÜNE; 8 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 19.10.2005:
Die Stadt Innsbruck kauft zur Realisierung
des Projektes Autobahnanschlussstelle
Innsbruck-Mitte (AIM) und damit im
Zusammenhang stehend für die Verlegung
des städtischen Paschbergweges,
Grundstück 2951/1, KG Pradl, von den
Grundeigentümern Haller Franz und
Klement Anneliese folgende Flächen:
- von Haller Franz aus dessen Grundstücken 1679, 1683, 1687, 1688 und 1691,