Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_08-Oktober.pdf

- S.103

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43.4

I-OEF 88/2005
Handymasten, Maßnahmen gegen Wildwuchs, Beschränkungen bzw. gesetzliche Verordnungen (GR Buchacher)

GR Buchacher: Ich stelle gemeinsam mit
meinen Mitunterzeichnern folgenden
dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Es möge geprüft werden, welche Maßnahmen die Stadt Innsbruck treffen
kann, um dem Wildwuchs an Handymasten zum Schutze der Innsbrucker
Bevölkerung Einhalt zu gebieten.

43.5

I-OEF 89/2005
Wirtschaftsweg entlang des Inn
in Verlängerung der Dr.-StumpfStraße in Richtung Westen und
von der Rehgasse kommend in
Richtung Hans-Flöckinger-Promenade hinter dem Flughafen,
Gewichtsbeschränkung bzw.
Tempolimit (GR Buchacher)

GR Buchacher: Ich stelle gemeinsam mit
meinen Mitunterzeichnern folgenden
dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:

2. Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht,
an das Land Tirol heranzutreten, mit
dem Ziel, Beschränkungen der Handymasten zu erreichen und gesetzliche Verordnungen zu verlangen, damit die Handymastenbetreiber für diese einerseits ein ordentliches Bauverfahren einhalten und andererseits
mehrere Anbieter einen Masten benützen müssen.

Es möge geprüft werden, inwieweit auf
dem gesamten Wirtschaftsweg entlang
des Inn in Verlängerung der Dr.-StumpfStraße in Richtung Westen und von der
Rehgasse kommend in Richtung HansFlöckinger-Promenade hinter dem
Flughafen Innsbruck zum bestehenden
Fahrverbot auch noch eine Gewichtsbeschränkung bis 7,5 Tonnen und ein
Tempolimit von 30 km/h für Anrainerinnen
und Anrainer erlassen werden kann.

Buchacher, Dr. Pokorny-Reitter, Grünbacher, Hüttenberger, Marinell, alle e. h.

Buchacher, Dr. Pokorny-Reitter, Grünbacher, Hüttenberger, Marinell, alle e. h.

Aufgrund der zahlreichen berechtigten
Beschwerden und Verunsicherung aus der
Bevölkerung ist dringender Handlungsbedarf sowohl der Stadt Innsbruck als auch
des Landes Tirol geboten. Im Zusammenhang mit der Errichtung von Handymasten
sind finanzielle und sonstige Interessen
dem Gemeinwohl eindeutig unterzuordnen; insbesondere, wenn dies Einrichtungen betrifft, die teilweise oder gänzlich im
Einfluss der öffentlichen Hand stehen.
Dem Unfug der jeweils exklusiven Errichtung eines Handymastens pro Betreiber,
kann in einem Rechtsstaat nur in einer
gemeinsamen Kraftanstrengung von Land
Tirol und Stadt Innsbruck mit klaren Regeln begegnet werden. Die Dringlichkeit ist
durch die unhaltbare Situation für die
betroffenen Bürgerinnen und Bürger
gegeben.

Verärgerte Anwohnerinnen und Anwohner
der Rehgasse, des Mitterwegs und der
Dr.-Stumpf-Straße beklagen vermehrt die
Benützung des Wirtschaftsweges hinter
dem Flughafen Innsbruck durch Schwerfahrzeuge, die nicht im Zusammenhang
mit einer landwirtschaftlichen Nutzung
steht. Auch erholungssuchende Spaziergängerinnen und Spaziergänger und
Radfahrerinnen und Radfahrer weisen
immer öfter auf die Gefährdung durch
Fahrzeuge hin, die mit teilweise hohem
Tempo diesen Wirtschaftsweg befahren.
Diese Raser, die nur selten Anrainer sind,
hüllen bei Schönwettertagen die Erholungssuchenden noch zusätzlich in eine
Staubwolke ein. Die Dringlichkeit ist durch
die unhaltbare und gefährliche Situation
für die Bürgerinnen und Bürger gegeben.

GR-Sitzung 20.10.2005