Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_08-Oktober.pdf
- S.109
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- 1399 -
Wir haben die Situation, dass es gegen
einen Beschluss des Gemeinderates
einen massiven Protest in der Stadt
Innsbruck gibt. Darauf gibt es genau zwei
Antworten: Die erste Antwort ist "Augen zu
und durch", was ich nicht für sehr praktikabel und wünschenswert halte.
(Bgm. Zach: Damals wurde die Hungerburgbahn von Gründern gemacht, sonst
hätten wir sie überhaupt nicht. Auch
damals hat es einen großen Protest
gegeben.)
Ich nehme zur Kenntnis, dass die Frau
Bürgermeisterin nicht meiner Meinung ist,
das ist ihr gutes Recht.
Meiner Meinung nach ist die zweite
Variante, wenn wir uns schon in dieser
Situation befinden, das Volk wie folgt zu
befragen: "Ist es euch das Geld wert, um
diesen oder jenen Preis die "Hungerburgbahn-Neu" nicht zu bauen, sondern die
alte Hungerburgbahn zu renovieren und
weiter zu betreiben oder wollt Ihr die
"Hungerburgbahn-Neu" unter Verzicht auf
die "Hungerburgbahn-Alt"? Soll die
Stadtführung den Auftrag bekommen, über
die Auflösung des Dienstleistungskonzessionsvertrages zu verhandeln oder soll sie
an diesem Projekt festhalten?"
Das ist zum Unterschied von den bisher
eingereichten Fragestellungen rechtlich
zulässig, welche die Frau Bürgermeisterin
völlig stadtrechtskonform zurückgewiesen
hat, weil man nicht direkt über einen
Vertrag, aus dem einem Dritte Rechte
erwachsen sind, eine Volksabstimmung
machen kann. Dieser Text schlägt aber
vor, darüber abzustimmen, ob die
Stadtführung den Auftrag erhalten soll,
über eine rechtlich mögliche einvernehmliche Auflösung des Dienstleistungskonzessionsvertrages zu verhandeln oder ob sie
am Projekt festhalten soll. Diese Fragestellung ist meiner Meinung nach stadtrechtlich zulässig.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Obwohl
du schon im letzten Jahr gewusst hast,
dass eine große Mehrheit der Bevölkerung
gegen dieses Projekt ist, hast du zugestimmt.)
Am 17.12.2004 hat niemand gewusst, was
die Mehrheit der Bevölkerung denkt.
GR-Sitzung 20.10.2005
Der sehr geschätzte Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger verfügt offensichtlich über
die Gabe des "Hellsehens", die mir
abgeht.
(GR Federspiel: Er hat eine Umfrage
gemacht.)
Wenn er damals schon eine Umfrage - wie
ich höre - gehabt und trotzdem zugestimmt hat, ist das sein und nicht mein
Problem. … (Unruhe im Saal) …
Es wäre natürlich gescheiter gewesen,
gleich im Dezember des Vorjahres über
eine allfällige Volksbefragung zu entscheiden. Die SPÖ hat einen diesbezüglichen
Antrag eingebracht, dem - wie ich mich
erinnere - die fünf Mitglieder der Innsbrucker Grünen zugestimmt haben. Die
Mehrheit wollte das damals nicht, aber wir
versuchen es jetzt noch einmal.
Obwohl dieses Projekt jetzt weiter gereift
ist als vor einem Dreivierteljahr und auch
Kosten usw. angefallen sind, sollen die
Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt mit ja
oder nein darüber abstimmen, ob es ihnen
das Geld wert ist, aus dem Dienstleistungskonzessionsvertrag (DKV) wieder
auszusteigen und die alte Hungerburgbahn, an der ihr Herz hängt, wieder zu
renovieren. Noch einmal: Es soll über
einen Auftrag an die Stadtführung
abgestimmt werden, Ausstiegsverhandlungen zu führen oder das Projekt weiter
zu bauen.
Ich glaube, dass dieser Text stadtrechtlich
zulässig und eine solche Abstimmung
vernünftig ist. Die Entscheidung in dieser
Frage an das Volk zurückzugeben, erspart
außerdem allen politischen Kräften in
diesem Haus einen Ein-ThemaWahlkampf, in dem über nichts anderes
und schon gar nicht von der Zukunft der
Stadt Innsbruck die Rede ist.