Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 04_2023-04-25-GR-Protokoll.pdf
- S.172
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Sollten auch die für die Neugestaltung Bozner Platz beantragte Sonderförderung in der Höhe von
€ 359.000,- beim Land Tirol rückerstattet werden müssen - reden wir hier für einen finanziellen
Schaden für die Stadt Innsbruck von mindestens 3.000.000 .- Euro für die Stadt Innsbruck, mit
dem Ergebnis, dass der Bozner Platz eine „Gstättn" ist, und zwei alte Winterlinden, die durchaus
noch stehen könnten ,im Auftrag von Stadträtin Uschi Schwarz! aufgrund eines nicht existentenn
Gutachtens gefällt wurden.
Das bedeutet im Klartext: Den lnnsbrucker Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern ist für NICHTS
ein finanzieller Schaden in der Höhe von 3.000.000 ,- Euro entstanden, nur weil die ressortver
antwortliche Stadtadträtin das Projekt Neugestaltung Bozner Platz mehr als stümperhaft zum
Scheitern gebracht hat.
Letztendlich konnte die für Straßen- und Verkehrsplanung ressortverantwortliche Stadträtin dem
lnnsbrucker Gemeinderat bis zur Beschlussfassung über die Neugestaltung Bozner Platz am 23.
März 2023 nicht einmal ein durchdachtes Verkehrskonzept vorlegen, wie der Verkehr während
der Bauzeit Neugestaltung Bozner Platz umgeleitet werden soll, ohne der Innenstadt schweren
wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.
Frau Stadträtin Mag.a Ursula Schwarz! (Uschi Schwarz!) sind daher vom Gemeinderat der Stadt
Innsbruck schon alleine aus Verantwortung den lnnsbrucker Steuerzahlerinnen und Steuerzah
lern gegenüber die Ressorts für Tiefbau, als auch Straßen- und Verkehrsplanung, umgehend zu
entziehen.
Ergänzend zu diesem politischen Totalversagen der ressortführenden Stadträtin beim Projekt
Neugestaltung Bozner Platz ist auch noch das politische Versagen bei der Neupflasterung der
Altstadt zu erwähnen, welche sich zu einem überteuerten Fleckertleppich zum Schaden der Tou
rismusstadt Innsbruck entwickelt, und deren Fertigstellung wohl noch weitere ein bis zwei Jahre
beanspruchen wird. Details sollten den Mitgliedern des lnnsbrucker Gemeinderates bekannt sein.
Um es in den Worten von Bürgermeister Georg Willi zu sagen:
„Jeder von uns wird zu Beginn seiner Tätigkeit angelobt und verpflichtet, die Gesetze zu
befolgen, das Wohl der Stadt Innsbruck zu fördern und unparteiisch und uneigennützig
seines Amtes zu walten. Dabei gelten die wichögen Grundsätze der Sparsamkeit, Wirt
schaftlichkeit und Zweckmäßigkeit...
. . . Meine Entscheidung und die des Klubs der GRÜNEN beruht auf dem Vorwurf, dass die
Pflicht, mit dem Steuergeld sorgsam umzugehen, verletzt wurde. Wenn man schon dieses
Projekt machen wollte, hätte man es wenigstens sparsamer durchführen müssen...
... Ich möchte es einmal umdrehen: Was würden sich die Bürgerinnen denken, wenn das,
was passiert ist, ohne Konsequenzen bliebe? Ihr Vorwurf wäre berechtigt, dass Politikerin
nen tun und lassen können was sie wollen, denn am Ende zahlen es die Bürgerinnen!...
... Nochmals, ich betone, es ist mir deshalb wichtig, weil ich eine neue Kultur des Umgangs
mit Steuergeld etablieren möchte...
.. . Ich hoffe, dass mit dieser Entscheidung heute klar wird, welche Vorstellungen ich von
politischer Verantwortung habe. Ich weiß, Ihr alle werdet mich an dieser Kultur messen
und wenn ich sie nicht erfülle, werdet Ihr mich beim nächsten Mal abwählen. Das weiß ich!
(Beifall) ... (aus dem Gemeinderatsprotokoll 10.10.2019 zur Abwahl von Mag.a Christine Oppitz
Plörer als Vizebürgermeisterin) ... "
Das Gerechte Innsbruck, als Antragsteller , geht daher davon aus, dass Bürgermeister Georg
Willi auch bei Stadträtin Uschi Schwarz! die gleichen Maßstäbe, wie bei der damaligen Vizebür
germeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer anlegt, und dem Antrag auf Widerruf der jeweiligen
Ressortführung zustimmten wird.
Bedeckung: aus dem laufenden Budget
Gerald Depaoli, Gemeinderat.