Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_06-Juni.pdf
- S.22
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Als erster Hauptschritt erfolgt eine Siebung. Das heißt, dass
hier das Material im Wesentlichen in zwei Abfallströme geteilt wird und
zwar in einen so genannten Siebüberlauf. Die heizwertreichen Teile bzw.
im Wesentlichen die Kunststoffteile, gehen in weiteren Aufbereitungsschritten in Richtung thermische Fraktion bzw. Ersatzbrennstoffe. Durch
das Sieb fallen im Wesentlichen organische, nicht brennbare Teile, die
dann ihren Weg in Richtung biologische Behandlung finden.
Bei der nächsten Stufe erfolgen mehrere Schritte der Aufbereitung. Hier wird Eisen entfrachtet, Nichteisenmetalle werden maschinell
aussortiert und es erfolgt eine Windsichtung. Nach all diesen Aufbereitungsschritten entsteht die so genannte thermische Fraktion, die in der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage im Ahrental (AMBA) auf
LKWs verladen und zur nächstgelegenen Bahnverladestelle - das ist in unserem Fall in Hall i. T. - transportiert wird. Von dort kommt sie auf die
Bahn und wird dann zur weiteren Bestimmung, sprich Verbrennung bzw.
industrielle Mitverbrennung, gebracht.
Der nächste Schritt ist der Siebdurchgang, der in Richtung biologische Behandlung geht. Hier wird das Material wiederum von Nichteisenmetallen entfrachtet und kommt in eine so genannte Intensivrotte. Das
sind geschlossene Betonkörper, in denen das Material unter Zugabe von
Luft, sprich Sauerstoff und Feuchtigkeit, zirka vier Wochen bleibt und ein
Verrottungsprozess stattfindet.
Wenn das nach diesen vier Wochen abgeschlossen ist, wird
noch einmal nachgesiebt und Kunststoffteile bzw. brennwertreiche Teile,
die darin noch enthalten sind, werden der thermischen Fraktion zugeführt.
Der restliche Teil wird mittels LKW auf die so genannte Nachrotte weitertransportiert. Dies wird dann auf eine Nachrotte geschüttet und in einem
Zeitraum von ein bis zwei Wochen einmal umgesetzt, um es einfach aufzulockern und mit Sauerstoff zu versorgen. Nach Abschluss dieses Vorgangs
hat das Material all seine Kriterien, die in den entsprechenden Vorschriften
und Gesetzen festgelegt sind, erfüllt, sodass es für die Umwelt auf der Deponie gefahrlos deponiert werden kann. Soweit die groben Bearbeitungsschritte.
GR-Sitzung 29.6.2005