Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_06-Juni.pdf

- S.28

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- 910 -

sowie an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft, zur Stellungnahme übermittelt.
Der nächste Schritt wird die Auflage aller Unterlagen in der
Standortgemeinde und bei der Behörde sein. Das wird voraussichtlich Anfang Juli 2005 stattfinden, wo dann sechs Wochen all diese Unterlagen, wie
Planungsunterlagen und die Umweltverträglichkeitserklärung, die Grundlage für die Entscheidung sind, öffentlich zur Einsichtnahme aufliegen. Es ist
hier möglich, schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Wenn zum Beispiel
jemand glaubt, dass eine wichtige Information fehlt oder ein Mitbewerber
noch gerne irgendetwas angefügt haben möchte, so kann er das tun.
In weiterer Folge macht ein Expertenteam - das ist unabhängig
vom Planer und von dem bisherigen Expertenteam, das eine Umweltverträglichkeitserklärung gemacht hat - ein Umweltverträglichkeitsgutachten
mit zusammenfassender Bewertung. Das heißt, dass hier im Wesentlichen
die verschiedenen Fachexperten der Behörde im Amt der Tiroler Landesregierung tätig sind. Bei Bedarf können diese auch Privatsachverständige und
Universitätsprofessoren usw. zur Verstärkung anfordern.
Dann wird dieses Umweltverträglichkeitsgutachten an den
Projektwerber, an die mitwirkenden Behörden, an den Landesumweltanwalt sowie an die Planungsorgane übermittelt und wieder zur öffentlichen
Einsichtnahme vier Wochen aufgelegt. Das ist im Gesetz im Detail so vorgegeben. Anschließend findet die mündliche Verhandlung statt, wo all das
Vorgenannte Berücksichtigung findet. Nach dieser möglichen Verhandlung
ergeht die schriftliche Entscheidung in Form eines Genehmigungsbescheides; entweder Zustimmung mit Auflagen oder Ablehnung mit Begründung.
Auch dieser Genehmigungsbescheid wird in der Standortgemeinde zur Einsichtnahme aufgelegt. Wenn jemand glaubt, dass irgendetwas nicht berücksichtigt wurde, gibt es noch eine Berufungsmöglichkeit von jeder Seite.
Das ist das Prozedere. Wenn Anfang Juli 2005 die Auflage der
Unterlagen erfolgt, ist in weiterer Folge davon auszugehen, dass im Herbst
2005 - möglicherweise Ende September 2005 - die mündliche Verhandlung
stattfinden wird. Daher ist noch in diesem Jahr zu erwarten, dass die Entscheidung der Behörde erster Instanz ergeht.

GR-Sitzung 29.6.2005