Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_06-Juni.pdf
- S.49
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Anforderungen laut Arbeitsinspektor für den Arbeitsplatzschutz erfüllt
werden.
Dies bedeutet wiederum, dass man in der ersten Phase einen
hoch konzentrierten Abluftkoffer hat - wie man dies sozusagen technisch
ausdrückt - und man nicht weiß, was man mit dem machen soll. Nun gibt
es das Problem, dass die Abluftreinigung aus der Nachrotte sich technisch
als problematisch herausstellt. Biofilter sind für den Zweck nicht geeignet,
denn dann müsste man im Winter die Luft beheizen und diese Luft noch
mit Nährstoffen anreichern, damit die Mikroorganismen den Rest abbauen
können.
Eine regenerative Nachverbrennung - also dieses dreistufige
System, das wir bei der Intensivrotte haben - bedingt natürlich Energieeinsatz plus Emissionen, also auch Stickoxide. Das würde in der Summe nicht
vorteilhaft sein, sodass wir zum Schluss gekommen sind, dass die Nachteile der Abgasreinigung von der Abluftbehandlung einer geschlossenen
Nachrotte erheblich sind.
Bei der ruhenden Nachrotte, macht man die Umsetzvorgänge
zeitmäßig von der Meteorologie abhängig. Das heißt, dass man bei bestimmten ungünstigen Windrichtungen zum Schutz der Anrainerinnen bzw.
Anrainer nicht umsetzen soll. Wenn man das so macht, ist das mit geringen
Belastungen, die voraussichtlich keine wahrnehmbare bzw. messbare Belastung der Anrainerinnen bzw. Anrainer verursacht, möglich. Aber was ist
bei Windsturm? Man kann nicht ausschließen, dass es manchmal durch
Föhnstürme doch zum Austrag von feinen "Plastikflankerln" kommt, die
Landschaft dann entsprechend verunstaltet ist und natürlich auch Bioaerosole in der Luft sind. Wenn Feinstaub verblasen wird, werden natürlich
auch Bioaerosole verblasen.
Nachdem niemand das von der Berechnung her mit Sicherheit
sagen kann und wir keine aufwendigen Versuche in Windkanälen machen
können, haben wir das weiter untersucht und im AMBA-Beirat intensiv
diskutiert. Wir sind dann aufgrund der meteorologischen Berechnungen zur
Schlussfolgerung gekommen, dass es zweckmäßig ist, an zwei bestimmten
Seiten diese Nachrottehalle durch eine Windschutzwand vollständig zu
GR-Sitzung 29.6.2005