Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_06-Juni.pdf

- S.58

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solche Information gegeben hat. Das impliziert aber nicht, dass man nachher mit dem Ergebnis einverstanden sein muss, denn das gehört schon zu
meinem Demokratieverständnis. Mich hat die heutige Information einen
wesentlichen Schritt weitergebracht.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird das Entscheidende sein, wobei auch die Frage hinsichtlich des Verkehrs eingehend geprüft wird.
Ich darf Vorstandsvorsitzenden Dr. Schmid bitten, dass wir
vielleicht noch vor der Sommerpause in Igls eine Information mit einer PowerPoint-Präsentation zu Stande bringen, dann können Fragen, die heute
nicht im Gemeinderat behandelt werden, gestellt werden. Natürlich sind
alle Mitglieder des Gemeinderates zu dieser Informationsveranstaltung eingeladen.
Ich möchte Ihnen jetzt noch den Beschluss, der am 28.6.2005
vom Unterausschuss Igls gefasst wurde, vorlesen:
"Der Unterausschuss Igls sieht die beste Möglichkeit darin, den Standort
Ahrental aufzugeben und den anfallenden Müll einer Müllverbrennung
zuzuführen.
Sollte das nicht möglich sein, so beschließt der Unterausschuss Igls folgende Punkte:
1. Durch die geplante mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage
im Ahrental (AMBA) darf es zu keiner Beeinträchtigung der Lebensqualität der Igler Bevölkerung (sowie den Naherholungssuchenden
und Gästen der Tourismus- und Kurbetriebe) durch Lärmentwicklung,
Geruchs- und Schadstoffverfrachtungen aus der projektierten Anlage
kommen.
Eine Beeinträchtigung ist dann ausgeschlossen, wenn die jeweils gesetzlich festgelegten Grenzwerte bei Lärm und Schadstoffemissionen
unterschritten werden und kein Müllgeruch bei den Anrainerinnen
bzw. Anrainern wahrzunehmen ist.
2. Darüber hinaus muss jegliche gesundheitliche Beeinträchtigung und
Gefährdung durch die Verfrachtung von Schadstoffen wie Verbrennungsabgase, Feinstaub und Bioaerosole (zum Beispiel: Schimmelpilzsporen, Bakterien, Viren, flüchtige organische Substanzen) sowohl
aus der Intensivrotte als auch der Nachrotte, sowie allen damit verbundenen betrieblichen Manipulationen und dem durch die Anlage induzierten Verkehr ausgeschlossen werden können.

GR-Sitzung 29.6.2005