Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_06-Juni.pdf
- S.59
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Eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder Gefährdung ist dann auszuschließen, wenn die jeweils gesetzlich festgelegten Grenzwerte unterschritten werden. Für den Bereich der Bioaerosole ist es auszuschließen, falls die Immissionen nach Inbetriebnahme der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage im Ahrental (AMBA)
keinesfalls in irgendeiner Form gesundheitsschädigend sind. Das ist in
einem Beweissicherungsprogramm nachzuweisen.
3. Dabei sind aufgrund der schon seit knapp dreißig Jahren bestehenden
und nachgewiesenen erheblichen Beeinträchtigungen der Bevölkerung
durch Verfrachtungen von Gestank (und den darin enthaltenen, unsichtbaren Schadstoffen) aus dem Ahrental die nachfolgenden kritischen Punkte a) bis e) im Sinne der Bevölkerung, der Tourismusbetriebe mit ihren Gästen sowie der unzähligen Naherholungssuchenden
in der Deponieumgebung vor Inbetriebnahme der Anlage zweifelsfrei
auf ihre Umweltverträglichkeit hin zu prüfen. Wegen der (noch) spärlichen gesetzlichen Immissionsschutzbestimmungen (zum Beispiel
Bioaerosole), sollten in jedem Fall scharfe Schutzbestimmungen getroffen werden, um auf der sicheren Seite zu sein.
a) Emissionen von Geruch, Verbrennungsabgasen, Feinstaub, Bioaerosolen (zum Beispiel hitzestabile Schimmelpilzsporen) und auch
Lärm aus dem Schlot der Abluftverbrennung der Intensivrotte und
diesbezügliche Verfrachtungen der konzentrierten Abgasfahne direkt in die Siedlungsgebiete je nach Windstärke, Windrichtung
und sämtlichen anderen möglichen verfrachtungsrelevanten Witterungsbedingungen.
b) Witterungs- und prozessbedingte diffuse Emissionen und Verfrachtungen von Geruch, Lärm, Feinstaub und Bioaerosolen aus
der Nachrotte und Hauptrotte sowie allen damit verbundenen
Transport- und Bearbeitungsprozessen (wie Ausschleusung der
Nachrotte-Fraktion aus der Intensivrotte-Halle, Transport zur
Nachrotte, Aufbringen, Umwälzen, Abtragen, Wiegen, Deponieren, zuzüglich täglichen zirka 72 LKW-Ausfahrten aus der Intensivrotte).
c) Das komplexe Gelände des Ahrentals mit seinen klimatischen Besonderheiten und den damit verbundenen großen Unsicherheiten
bei Immissionsprognosen: Föhnexposition, dominierende Westwetterlagen, Inversionslagen mit nachfolgendem Aufsteigen des
angereicherten "Emissionscocktails", Kaltluftströme, Aufwinde
(Konvektionsströme), Hangwinde, Verwirbelungen …
d) Die nicht zu vernachlässigenden Emissionen aus der bestehenden
Deponie (zum Beispiel anfallende Sanierungsmaßnahmen, immer
wieder auftretende Probleme bei der Deponiegaserfassung inklusive der offenen Frage der technischen Lösung der "Schwachgasphase", laufende diffuse Emissionen). Diese Parameter müssen in
die Berechnungen und Prognosen für die Gesamtemission aus
GR-Sitzung 29.6.2005