Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_06-Juni.pdf
- S.78
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Bevölkerung möglich sein. StR Mag. Oppitz-Plörer schüttelt den Kopf,
denn sie weiß bereits des Rätsels Lösung. Im Bericht der Mag.-Abt. IV,
Finanzverwaltung und Wirtschaft, scheint weder etwas von einer Erhöhung
noch von einer Beibehaltung der Eintrittspreise auf. Mehr Auskunft gibt die
Seite 6 in dem Auszug der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) hinsichtlich der Tarifgestaltung:
"Ausgehend vom Erwachsenentarif für vier Stunden um beispielsweise
€ 10,--, soll eine Tarifstaffelung nach dem derzeitigen Modell erfolgen
usw."
Derzeit betragen die Preise im Hallenbad Olympisches Dorf für einen Erwachsenen € 5,20. Laut diesen Beispielen wären es dann € 10,--. Jugendliche zahlen derzeit € 4,20 und das wären dann € 6,--. Bei den Kindern findet
eine Verdoppelung des Preises von € 2,-- auf € 4,-- statt. Nach den vorliegenden Unterlagen erhalten im Hallenbad Olympisches Dorf Seniorinnen
bzw. Senioren nur dann eine Ermäßigung, wenn sie in Begleitung eines
Kindes das Hallenbad nützen. Sonst bezahlen sie für das Vergnügen anstatt
bisher € 4,20 einen Betrag von € 8,--.
Das ist für mich jetzt eine Kardinalfrage, da unsere Bemühungen immer dahingehend waren, dass ein Erlebnisbad zwar gut und schön
ist, aber es nicht sein darf, dass die Leute, wenn sie nur schwimmen gehen
wollen, deutlich mehr zahlen müssen. Auch dahingehend gibt der Bericht
der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, keinerlei Auskunft.
Nachdem jetzt StR Mag. Oppitz-Plörer ein wenig genickt hat, ist sie offensichtlich auch der Meinung, wenn man etwas investiert, dann steigen auch
die Eintrittspreise. Wenn das so wäre, würde ich meine Zustimmung sicherlich nicht geben. In der vorliegenden Unterlage steht, dass ein kontinuierlicher Rückgang der Besucherfrequenzen zu verzeichnen ist. Ich würde
gerne in die diesbezüglichen Zahlen einsehen.
Belustigt hat mich im Beschlussvorschlag, dass auf Basis der
vorstehenden Ausführungen der "Herr Bürgermeister" nach Vorberatung
im Stadtsenat um Herbeiführung folgenden Gemeinderatsbeschlusses ersucht werden darf.
GR-Sitzung 29.6.2005