Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_06-Juni.pdf

- S.80

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hen hat. Hier hat man auch aus Gründen der Zweckmäßigkeit von vorneherein, ohne einen Beschluss über die Errichtung einer zweiten Garage zu
haben, gewisse Kosten in Kauf genommen. So ähnlich verhält es sich in
diesem Fall.
Wenn man schon ein Gesamtkonzept verfolgt und in einem
ersten Schritt nur den ersten Teil realisiert, soll man Maßnahmen, wenn sie
nicht überproportional Kosten verursachen, auch gleichzeitig vorsehen, um
dann eine später eventuell noch folgende, getrennt zu beschließende und
getrennt zu behandelnde zweite Baustufe machen zu können. Das erscheint
mir schon sinnvoll und zweckmäßig. Die Frage ist immer nur, in welcher
Relation die dafür notwendigen Kosten stehen. In diesem Bereich sind die
Kosten als gering anzusehen und daher ist es zweckmäßig, dies auch zu
machen.
Ich möchte noch einmal sagen, dass eine Tariferhöhung von
Seiten der Stadt Innsbruck nicht geplant ist und auch nicht von der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) beschlossen wurde. Nachdem außer den
notwendigen Sanierungen, welche die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) in jedem Fall durchführen müssten, keine Investitionen getätigt werden, ist auch von dieser Seite keine Notwendigkeit für eine Tariferhöhung
gegeben.

Bgm. Zach übergibt den Vorsitz an Bgm.-Stellv. Mag.
Dr. Bielowski.

GR Mag. Kogler: In Schwimmbäder und damit in die Bewegung der Kinder und Erwachsenen zu investieren, ist grundsätzlich eine
gute Sache. Der vorliegende Akt ist jedoch an und für sich unvollständig.
Im Bericht der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, werden
entsprechende Beilagen erwähnt, die aber nicht vorhanden sind. Ich habe
diesbezüglich beim zuständigen Sachbearbeiter sowie bei Finanzdirektor
Dr. Hörnler nachgefragt, da die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirt-

GR-Sitzung 29.6.2005