Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_06-Juni.pdf

- S.91

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2005_06-Juni.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2005
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 973 -

für bis 4.00 Uhr in der Früh fährt. Das politische muss Ziel sein "sowohl/als auch" beides zu machen.
GR Kritzinger: Ich glaube, dass dies ein wichtiger Faktor ist.
Gerade der ältere Mensch, der zum Beispiel von einem späten Arztbesuch
kommt oder durch irgendeine Situation aufgehalten wurde und spät nach
Hause kommt, muss auch die Möglichkeit haben, mit einem solchen Frauen-Nachttaxi heimzufahren. Damit ist auch ein moralischer Begriff verbunden. Irgendwo soll unsere Stadt auch damit bekunden, dass wir den jungen
Mädchen Sicherheit geben, aber das nicht gewissenlos tun. Wir geben ihnen die Sicherheit, weil uns selbst daran liegt. Der ältere Mensch soll absoluten Anspruch haben, von dieser großartigen Einrichtung Gebrauch machen zu dürfen. (Beifall)
Bgm. Zach: Es gibt jetzt verschiedene Argumente. GR Hüttenberger hat gemeint, dass man die Fahrzeit auf 22.00 Uhr verschieben soll.
Das wäre kostenneutral. Andererseits ist es aber auch gerechtfertigt, dass
die älteren Menschen um 8.00 Uhr am Abend zu Hause sein wollen. Ich
schlage vor, den vorliegenden Antrag jetzt zu genehmigen, da es darüber
großen Konsens gibt.
StR Mag. Oppitz-Plörer soll diesbezüglich noch einmal mit
den Zuständigen Rücksprache halten. Dann kann man eventuell eine Änderung der Fahrzeiten überdenken. Dass dies jedoch mit Kosten verbunden
ist, muss allen Mitgliedern des Gemeinderates klar sein. Ich möchte aber
nicht, dass die Fahrzeiten derart ausgedehnt werden, sodass ein Verwaltungsapparat eingeführt werden muss. Diesen Grenzwert auszuloten, traue
ich StR Mag. Oppitz-Plörer zu.
B:
Der Antrag des Stadtsenates vom 22.6.2005 (Seite 969) wird angenommen.

Bgm. Zach übernimmt den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Mag.
Dr. Bielowski.

GR-Sitzung 29.6.2005