Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_06-Maerz.pdf

- S.29

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- 187 -

Mag.a Schwarzl, ich habe den Eindruck Du bist ja dort die Stadtteilvertreterin und
kennst Dich dort gut aus - dass Du hier
nicht besonders gerne zustimmst, weil den
BewohnerInnen am liebsten wäre, dass
der Durchgang gestrichen würde. Jenen,
die ihn benützen, ist es natürlich recht,
wenn es so bleibt. Es ist nicht fein, den
Leuten zu erklären, dass wir das kaufen,
um für die Zukunft eine Verbindung zu sichern.
Gegen die illegale Nutzung durch Mopeds
oder sonstige Fahrmittel gibt es genügend
technische Möglichkeiten. Man kann einen
Zugang machen, der mit einem Moped
nicht mehr passierbar ist. Das ist kein Argument. Ich glaube, wir sollten dort, wo wir
bewusst ein Wegenetz und kürzere, attraktivere und sichere Wege bereitstellen
wollen, kontinuierlich daran arbeiten, diese
Netze nach dem Rahmen der finanziellen
Möglichkeiten und Prioritäten auch umsetzen. Deshalb ist diese Entscheidung
auf alle Fälle richtig.
in

7.

Stadtgemeinde Innsbruck,
Kauf des Grundstückes
1774/3, vorgetragen in
EZ 1687, Grundbuch 81125
Pradl, mit einer Fläche von
90 m2 von der Bauwerk
Bauerrichtung GesmbH und
des Grundstückes 1770, vorgetragen in EZ 287, Grundbuch 81125 Pradl, mit einer
Fläche von 428 m2 von der
Wohnbau MK GesmbH
zwecks Übernahme in das
öffentliche Gut für den Ausbau der Premstraße
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 9.3.2011:
1.

Die Stadtgemeinde Innsbruck kauft
von der Bauwerk Bauerrichtung
GesmbH das Grundstück 1774/3 in
EZ 1687, Grundbuch 81125 Pradl, mit
einer Fläche von 90 m2 zwecks Übernahme in das öffentliche Gut für den
Ausbau der Premstraße.

2.

Der Kaufpreis für das Grundstück
1774/3, welcher in der nicht öffentlichen Sitzung referiert wird, ist binnen
vierzehn Tagen nach grundbücherlicher Durchführung dieses Rechtsgeschäftes zur Zahlung fällig.

3.

Die Stadtgemeinde Innsbruck kauft
von der Wohnbau MK GesmbH das
Grundstück 1770 in EZ 287, Grundbuch 81125 Pradl, mit einer Fläche
von 428 m2 zwecks Übernahme in
das öffentliche Gut für den Ausbau
der Premstraße.

4.

Der Kaufpreis für das Grundstück
1770, welcher in der nicht öffentlichen
Sitzung referiert wird, ist binnen vierzehn Tagen nach grundbücherlicher
Durchführung dieses Rechtsgeschäftes zur Zahlung fällig.

5.

Die Übergabe und Übernahme der
kaufgegenständlichen Grundstücke
erfolgt in den bestehenden Rechten

in

GR Hof: StR Dr. Pokorny-Reitter, die
Frage ist, dass wir das Grundstück kaufen
und als Vorbehaltsfläche verwenden. Das
zweifelt unser Zusatzantrag nicht an. Die
eigentliche Frage ist doch, ob es dort jetzt
tatsächlich einen dringenden Bedarf gibt,
um den Weg zu bauen? Mich würde auch
die Einschätzung der zuständigen Stadträtin interessieren. Funktioniert es jetzt
tatsächlich so oder gibt es ein massives
Problem, dass es jetzt gebaut werden
muss?
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
16.3.2011 (Seite 183) wird angenommen.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
8 Stimmen):
Der von GRin Mag.a Schwarzl gestellte Zusatzantrag (Seite 184) wird abgelehnt.

GR-Sitzung 24.3.2011

RA 1332/2010