Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_06-Maerz.pdf
- S.69
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Modell wie beim Alpenzoo Innsbruck - Tirol oder bei Hawaii in Kranebitten. Wir
glauben, dass diese Maßnahme gut funktionieren wird. Nach einer gewissen Zeit
wird man sehen, ob eine Evaluierung notwendig sein wird. Die Parkgebühr für einen Tag ist so wie beim Alpenzoo Innsbruck - Tirol mit € 5,-- pro Tag festgesetzt.
Ich bitte um die Zustimmung für diesen
Antrag.
25.
Beschluss (einstimmig):
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Verkehrsausschusses vom
14.3.2011 (Seite 226) wird angenommen.
Antrag des Bauausschusses vom
10.3.2011:
Beschluss (einstimmig):
Die beantragten Verkehrsmaßnahmen
werden unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmungen gemäß Beilage genehmigt.
GR Ing. Krulis referiert die Anträge des
Bauausschusses vom 10.3.2011 und
24.3.2011:
III 2688/2011
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. WI - F20, Wilten, Bereich Pater-Reinisch-Weg Nrn. 3
bis 11 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/bj),
gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. WI - F20, Wilten, Bereich Pater-Reinisch-Weg Nrn. 3 bis 11
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/bj), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2006, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss
jedoch erst dann rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.
GR-Sitzung 24.3.2011