Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_06-Maerz.pdf

- S.76

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- 234 -

ungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.

2.

Umfasst die Studie nur das Campagnereiterareal oder auch angrenzende
Gebiete?

Bgm.-Stellv. Gruber übernimmt den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Kaufmann.

3.

Wenn ja, welche?

4.

Umfasst die Studie auch das Volkshaus Reichenau?

41.

5.

Wann wird die Studie den städtischen
Gremien vorgelegt?

Einbringung von dringenden Anfragen

Bgm.-Stellv. Gruber teilt mit, dass innerhalb der vorgesehenen Frist zwei dringende Anfragen eingelangt sind, deren Beantwortung unter dem entsprechenden
Tagesordnungspunkt erfolgen wird. Sie
bringt daraufhin diese Anfragen zur
Kenntnis.
41.1

I-OEF 33/2011
Campagnereiterareal, Erstellung
bzw. Vorstellung der städtebaulichen Studie (SPÖ)

Bgm.-Stellv. Gruber verliest die dringende Anfrage der SPÖ:
Bereits im Juli 2009 haben die letzten Reiter das Campagnereiterareal verlassen
und sind nach Igls übersiedelt. Dieses
Gebiet im Ausmaß von 27.000 m2 ist ein
innerstädtisches Gebiet von großer Bedeutung.
Nach Aussage von Alt-Bürgermeisterin
Zach im Juli 2009 sollte mit der LeopoldFranzens-Universität Innsbruck eine Entwicklungsstudie als Grundlage für weitere
planerische Überlegungen erstellt werden.

Dr.in Pokorny-Reitter, Buchacher, Grünbacher, Marinell, Eberl, Pipal, Praxmarer und
Pechlaner, alle e. h.
41.2

Streichelzoo, Griesauweg 2,
Räumungsklage gegen die Betreiber (SPÖ)
Bgm.-Stellv. Gruber verliest die dringende Anfrage der SPÖ:
Bezugnehmend auf den Grundankauf der
Stadt Innsbruck von der Grundeigentümerin der Gp. 57911 östlich der Autobahnabfahrt-Ost, der damit verbundenen Räumungsklage gegen die Betreiber des dort
befindlichen Streichelzoos und deren Umwidmungen, stellen wir gemäß § 16 der
Innsbrucker Geschäftsordnung folgende
dringende Anfrage:
1.

Ist das Grundstück, auf dem sich der
Streichelzoo (Griesauweg 2) befindet,
Teil jener Fläche, welche die Stadt
Innsbruck von der oben genannten
Eigentümerin erworben hat?

2.

Wenn dies so ist, wurde die Räumung
bzw. die bestandsfreie Übergabe des
angekauften Grundstückes als eine
der Bedingungen (Nebenabsprachen)
in die Ankaufverträge aufgenommen,
ohne auf den wirtschaftlichen Fortbestand der Betreiberfamilie Rücksicht
zu nehmen?

3.

War die Frau Bürgermeisterin in die
Ankaufsverhandlungen mit der damaligen Grundeigentümerin eingebunden, und wenn ja, in welcher Form
bzw. mit welcher Aufgabe?

4.

Wie ist der Gesinnungswandel der
Frau Bürgermeisterin zu erklären,
wenn sie vor Ort medienwirksam für
den Erhalt der Einrichtung "Strei-

Noch im Oktober 2010 hat Bgm.in
Mag.a Oppitz-Plörer die Vorlage der städtebaulichen Studie im Bauausschuss im
November 2010 zugesagt.
In den städtischen Gremien herrscht nach
wie vor leider Unwissenheit über eine
Entwicklungs- oder städtebauliche Studie.
Angesichts des dringenden Wohnbedarfes
einerseits, der erforderlichen Planungssicherheit für die benachbarten Sportvereine
und der Frage Sanierung oder Neubau
des Volkshauses Reichenau, ersuchen wir
die Frau Bürgermeisterin um Beantwortung folgender Fragen:
1.

Wer hat die städtebauliche Studie
zum Campagnereiterareal verfasst?

GR-Sitzung 24.3.2011

I-OEF 34/2011