Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf
- S.20
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Ersatz:
Dr. Marie-Luise
PokornyReitter
Arno Grünbacher
Mit freundlichen Grüßen
Arno Grünbacher
Klubobmann"
Vorstehende Mitteilung wird zur Kenntnis
genommen.
Bgm. Zach übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger.
Eigentümer des Objektes Falkstraße 14,
Prof. Dr. Bernhard König, für die Generalsanierung einen nicht rückzahlbaren
Baukostenzuschuss in der Höhe von
€ 70.760,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
Bgm. Zach: Die Sanierung war sehr
aufwendig: Haustür, Fenster, lasierende
Anstriche etc.
8.3
8.
Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)
8.1
IV 531/2007
IV 536/2007
Innerebner Bau GesmbH,
Generalsanierung Seilergasse 8
Beschluss (einstimmig):
Dipl.-Ing. Vogl-Fernheim Hanno,
Generalsanierung, erster Bauabschnitt, Richardsweg 1
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 31.1.2007:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG),
gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck dem
Eigentümer des Objektes Richardsweg 1,
Dipl.-Ing. Hanno Vogl-Fernheim, für die
Generalsanierung - erster Bauabschnitt
einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der Höhe von € 55.650,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
Bgm. Zach: Es handelt sich um ein
Liebhaberprojekt, das neben dem
Badhaus liegt und mit großer Kenntnis
renoviert wurde.
Antrag des Stadtsenates vom 31.1.2007:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG),
gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck der
Eigentümerin des Objektes Seilergasse 8,
der Innerebner Bau GesmbH, für die
Generalsanierung einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der Höhe von
€ 75.350,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
Bgm. Zach: Dieser Bau war für die
Altstadt eine zeitlang eine sehr große
Belastung. Ds Haus ist sehr groß und hat
im nördlichen Teil einen eigenartigen Ast
zum Hotel Innsbruck hinüber. Der
Zuschuss betrifft nicht den gastronomischen Betrieb.
9.
Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB), Ersatzbeschaffung von
zehn Dieselgelenkbussen für
zehn Obusse, Übernahme der
Finanzierung durch die Stadtgemeinde Innsbruck
Der Jahresmietzins ist fiktiv, weil der
Bauherr selbst ein Atelier und eine
Wohnung bezieht.
8.2
IV 535/2007
Prof. Dr. König Bernhard,
Generalsanierung Falkstraße 14
IV 598/2007
Beschluss (einstimmig):
Bgm. Zach referiert den Antrag des
Stadtsenates vom 21.2.2007:
Antrag des Stadtsenates vom 31.1.2007:
1.
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG),
gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck dem
GR-Sitzung 22.2.2007
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Kosten der Ersatzbeschaffung von zehn Dieselgelenkbussen
durch die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB)