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Jahr: 2003

/ Ausgabe: 01-Jaenner.pdf

- S.36

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Glauben von StR Mag. Schwarzl etwas nachhelfen, da in der politischen
Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für öffentliche Leistung
und Sport, dem Land Tirol und der Stadt Innsbruck Folgendes steht:
"Das Land Tirol erklärt sich bereit, auf der Basis der geschätzten Erweiterungskosten des Stadions "Tivoli-Neu" anlässlich der Bewerbung um die
Fußball-EM 2008 sich mit einem Drittel der damals geschätzten Erweiterungskosten, das sind € 2,18 Mio (das sind ATS 30 Mio) für den Ausbau
auf ein Stadion mit 30.000 Sitzplätzen zu beteiligen. Diese Erweiterungskosten unterliegen einer Indexierung bis zur Fertigstellung der Erweiterung und entsprechen in etwa den Schätzkosten für jene Bauteile, die
nicht aus wieder verwertbaren Elementen bestehen und keiner Nachnutzung zugeführt werden können. Der vorstehend angeführte finanzielle
Aufwand entsteht durch die notwendige angedockte Erweiterungskonstruktion.
Da die übrigen Ausbaukosten vom Bund getragen werden sollen, erhält
der Bund das Recht, nach dem Abbau die abgebauten Teile wieder zu verwerten."
Diese Vereinbarung haben die Vizekanzlerin und Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport, Dr. Susanne Riess-Passer, Landeshauptmann
DDr. Herwig van Staa, Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski und Landesrat
Günther Platter unterzeichnet. Hier ist die Beteiligung der Stadt Innsbruck
definitiv nicht beinhaltet. Ich glaube, dass das schon ein bisschen mehr ist
als eine Frage des Glaubens.
Der dritte Punkt, der in der Finanzierungsvereinbarung enthalten ist, betrifft die Bergisel-Sprungschanze. Der Präsident des Österreichischen Skiverbandes, Prof. Schröcksnadel, hat immer wieder argumentiert
und gesagt, dass während des Baus der Bergisel-Sprungschanze durch unvorhergesehene Maßnahmen, wie Sicherheitsauflagen, Statik usw. Mehrkosten entstanden sind. Diese Mehrkosten betragen gegenüber den bisher
beschlossenen Mitteln zirka € 1,09 Mio, das sind ATS 15 Mio.
Ich erlaube mir wieder aus der Finanzierungsvereinbarung zu
zitieren:
"Die daraus resultierenden Mehrkosten betragen € 1,09 Mio (das sind
ATS 15 Mio). Die Finanzierung dieser Mehrkosten erfolgt erst nach Klärung folgender Punkte:

GR-Sitzung 29.1.2003