Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf

- S.69

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26.

III 774/2007
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI - B11/1,
Wilten, Bereich zwischen Innerkoflerstraße, Egger-Lienz-Straße,
Mandelsbergerstraße, Innrain,
Holzhammerstraße Freiburger
Brücke, Inn und Innrain, gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
8.2.2007:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI - B11/1,
Wilten, Bereich zwischen Innerkoflerstraße, Egger-Lienz-Straße, Mandelsbergerstraße, Innrain, Holzhammerstraße Freiburger Brücke, Inn und Innrain, gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG, wird beschlossen.

27.

III 775/2007
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AM - F34, Amras, Bereich der Gp. 548/3, KG Amras
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AM - F1,
Zeichn. Nr. 2925), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
8.2.2007:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. AM - F34, Amras,
Bereich der Gp. 548/3, KG Amras (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. AM - F1, Zeichn. Nr. 2925), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen.
Hier geht es um eine Unterkunft für das
Fiakerunternehmen Ziller, wodurch das
Fiakerproblem gleichzeitig in Verbindung
mit einer privatrechtlichen Vereinbarung
hinsichtlich der Routenführung in die
Innenstadt gelöst werden soll.
GR-Sitzung 22.2.2007

28.

III 776/2007
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL - B20/4,
Arzl, Bereich Schusterbergweg
Nr. 40, 40 a bis 40 c (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. AL - B20/2, Zeichn. Nr. 3623),
gemäß § 56 Abs. 3 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
8.2.2007:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL - B20/4,
Arzl, Bereich Schusterbergweg Nr. 40, 40
a bis 40 c (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. AL - B20/2, Zeichn. Nr. 3623),
gemäß § 56 Abs. 3 TROG 2006, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 TROG der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss
jedoch erst dann rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hiezu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.
Hier geht es um einen Neubau aber auch
um gewisse Adaptierungen bei einer
bestehenden Wohnanlage.

29.

III 777/2007
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F24, Höttinger
Au, Bereich Fürstenweg 183,
Gst. 2064/2 KG Hötting (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F11, Zeichn.
Nr. 3578), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig: