Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf
- S.70
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Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
8.2.2007:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F24, Höttinger
Au, Bereich Fürstenweg 183, Gst. 2064/2
KG Hötting (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F11,
Zeichn. Nr.3578), gemäß § 36, Abs. 2
TROG 2006, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 TROG der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen
außer Kraft.
Hier geht es unter anderem um einen
Ausbau des Hotel Penz, der letzten Endes
178 Betten beinhaltet.
30.
III 7162/2006
Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. AL - F30, Arzl, Bereich westlich Lehmweg, Teilflächen der
Gp. 1862 und 1863 und der Bereich nördlich Canisiusweg die
Gp. 16, 27, 28, 29/1, .148, 1880,
1886/1 sowie Teilflächen der
Gp. 886/2 und 1887, alle KG Arzl
(als Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. AL - F1, Zeichn.
Nr. 2533, und Nr. AL - F6, Zeichn.
Nr. 2731), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2006
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die geforderte privatrechtliche Vereinbarung nach § 33 TROG, mit der die
Errichtung eines Bauprojektes binnen fünf
Jahren nach rechtskräftig erfolgter
Umwidmung sichergestellt wird, ist
abgeschlossen.
GR-Sitzung 22.2.2007
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
8.2.2007:
Der Flächenwidmungsplanentwurf Nr. AL F30, Arzl, Bereich westlich Lehmweg,
Teilflächen der Gp. 1862 und 1863 und
der Bereich nördlich Canisiusweg die
Gp. 16, 27, 28, 29/1, .148, 1880, 1886/1
sowie Teilflächen der Gp. 1886/2 und
1887, alle KG Arzl (als Änderung der
Flächenwidmungspläne Nr. AL - F1,
Zeichn. Nr. 2533, und Nr. AL - F6, Zeichn.
Nr. 2731), gemäß § 36 Abs. 2 TROG
2006, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden
Widmungen außer Kraft.
31.
III 2133/2005
Aufhebung der Bausperre,
Hötting West, Bereich der Gpn.
.1228, 1243/1, 1243/3, 1243/4,
1243/2, 1266/1, 1265/1, 1266/3,
1265/3, 1265/7, 1265/2, 1246,
1245/1, 1245/2, 1245/4 und
1245/3, alle KG Hötting, gemäß
§ 69 Abs. 5 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
8.2.2007:
Die Aufhebung der Bausperre, Hötting
West, Bereich der Gpn. .1228, 1243/1,
1243/3, 1243/4, 1243/2, 1266/1, 1265/1,
1266/3, 1265/3, 1265/7, 1265/2, 1246,
1245/1, 1245/2, 1245/4 und 1245/3, alle
KG Hötting, gemäß § 69 Abs. 5
TROG 2006, wird beschlossen.
Ich möchte mich bei meiner Stellvertreterin, StR Mag. Oppitz-Plörer, bedanken, die
in meiner Abwesenheit die Sitzung des
Bauausschusses exzellent geführt hat.
Auch möchte ich mich bei der Beamtenschaft bedanken, die - wie immer - die
Akten hervorragend vorbereitet.