Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf

- S.71

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- 135 -

Bgm. Zach übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer.

32.

Einbringung von dringenden
Anfragen

Bgm. Zach teilt mit, dass innerhalb der
vorgesehenen Frist drei dringende
Anfragen eingelangt sind, deren Beantwortung unter dem entsprechenden Tagesordnungspunkt erfolgen wird. Sie bringt
daraufhin diese Anfragen zur Kenntnis.

€ 100.000.-- sämtliche nachweislichen
Projektentwicklungskosten, wie Planung,
Beratung, Vermessung, Aussiedelungskosten, etc. in Abzug zu bringen.
Dieses Angebot gilt für drei Jahre,
beginnend mit dem Zeitpunkt der letzten
beglaubigten Vertragsunterfertigung.
Nunmehr betonte der Geschäftsführer und
Eigentümer der IMMO CONCEPTA
Grundverwertungs GesmbH gegenüber
der Tiroler Tageszeitung vom 27.1.2007,
dass diese Vereinbarung noch nicht
unterschriftsreif sei.
Die Frau Bürgermeisterin möge daher
folgende dringende Anfrage beantworten:

32.1

Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KEG (IIG), Verkauf der Liegenschaft in EZ 1220, Grundbuch 81113 Innsbruck, bestehend aus Grundstück .1245/1, im
Katasterausmaß von 1.251 m2,
Liegenschaftsadresse Brunecker
Straße 1, an IMMO CONCEPTA
Grundverwertungs GesmbH,
Verhandlungen über die Nachschussverpflichtung, Führung
von weiteren Gesprächen, Termin der Vertragsunterfertigung
(Die Innsbrucker Grünen)

1.

Von wem wurden die Verhandlungen
über die Nachschussverpflichtung von
der IMMO CONCEPTA Grundverwertungs GesmbH geführt, bzw. welche
Personen waren seitens der Stadt
Innsbruck dabei anwesend?

2.

Wie ist die Tatsache zu erklären, dass
dem Gemeinderat in der ergänzenden
Stellungnahme der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, mitgeteilt wird, dass sich
die IMMO CONCEPTA Grundverwertungs GesmbH verbindlich zu einer
Nachschussleistung verpflichtet hat,
während die IMMO CONCEPTA
Grundverwertungs GesmbH selbst
einen Tag später die Auskunft gibt,
dass diese Vereinbarung noch nicht
unterschriftsreif sei?

3.

Gab es seit der Sitzung des Gemeinderates vom 25.1.2007 weitere Gespräche mit der IMMO CONCEPTA
Grundverwertungs GesmbH betreffend die Nachschussverpflichtung?

4.

Wenn ja, von wem und mit welchem
Ergebnis?

5.

Die Nachschussverpflichtung von der
IMMO CONCEPTA Grundverwertungs GesmbH ist Teil des Gemeinderatsbeschlusses vom 25.1.2007.
Wann ist mit der Vertragsunterfertigung samt Nachschussverpflichtung
zu rechnen?

6.

Ist davon auszugehen, dass es ohne
Erfüllung der Nachschussverpflichtung durch die IMMO CONCEPTA

Bgm. Zach verliest die dringende Anfrage
der Innsbrucker Grünen:
Am 25.1.2007 lag dem Gemeinderat eine
ergänzende Stellungnahme zum Verkauf
des Objektes Bruneckerstraße 1 vor.
Dabei handelte es sich unter anderem um
eine Nachschussverpflichtung des Käufers
IMMO CONCEPTA Grundverwertungs
GesmbH folgenden Inhalts:
Für den Fall der Weiterveräußerung des
Objektes Bruneckerstraße 1 durch die
IMMO CONCEPTA Grundverwertungs
GesmbH verpflichtet sich diese, der
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) den aus dem Verkauf erzielten
Mehrpreis, ausgehend vom Kaufpreis von
X bis zu einem Höchstbetrag von
€ 100.000.-- weiterzuleiten bzw. zu
bezahlen.
Wird aus einem solchen Verkauf ein
Kaufpreis von mehr als X erzielt, verbleibt
dieser Betrag der IMMO CONCEPTA
Grundverwertungs GesmbH. Sie ist jedoch
berechtigt, vom Mehrpreis von
GR-Sitzung 22.2.2007