Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 04_2023-04-25-GR-Protokoll.pdf
- S.210
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(zu Punkt 44.8)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER
Sachbearbeiter
Telefon
Email
Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 31.03.2023
Kulturverein Vogelweide, unentgeltliche Grundstücksüberlassung im Waltherpark;
Zahl MagIbk/54511/GfGR-AF/24/2023;
ANFRAGE von GR Depaoli (GERECHT) vom 23.03.2023;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Depaoli hat am 23.03.2023 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die
Antworten eingefügt wurden:
Der erste Vertrag bezüglich der unentgeltlichen Grundstücksüberlassung an den Kulturverein
Vogelweide datiert laut einer Anfragebeantwortung des Bürgermeisters mit 04.03.2016. Im
Zuge der erstmaligen Überlassung wurde der Stadtsenat nicht befasst. Der Vertrag wurde auf
den Beschluss des Stadtsenates vom 24.02.2010 gestützt, wonach der Referent bzw. die Referentin der Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, zur Unterfertigung der Vereinbarung
ohne gesonderte Befassung des Stadtsenates ermächtigt war. Der Vertrag wurde für die Dauer
vom 01.04.2016 bis 31.03.2018 abgeschlossen.
Der Kulturverein Vogelweide hat am 13.12.2017 um Verlängerung angesucht. Die Verlängerung wurde für den Zeitraum 01.04.2018 bis 31.03.2020 vereinbart. Am 16.01.2020 hat der
Kulturverein Vogelweide um neuerliche Verlängerung angesucht, die für die Dauer vom
01.04.2020 bis 31.03.2022 vereinbart wurde. Die Vertragsverlängerung wurde vom Stadtsenat
am 10.10.2018 beschlossen. Der Beschluss nimmt auch auf nachfolgende Vertragsverlängerungen Bezug und bestätigt die Unentgeltlichkeit.
Frage 1:
Wann hat der Kulturverein Vogelweide um Verlängerung des Vertrages angesucht,
damit selbiger auch noch zum jetzigen Zeitpunkt (März 2023) aufrecht ist? (Datum)
Antwort:
Die vorherige Vereinbarung war bis 31.03.2022 befristet und hat die Mag.-Abt.
IV, Liegenschaftsangelegenheiten, rechtzeitig vor Vertragsende mit dem Verein Vogelweide Kontakt aufgenommen, da allenfalls eine Rückstellung zu organisieren gewesen wäre. Der Verein Vogelweide ersuchte am 11.02.2022 um
erneute Vertragsverlängerung.