Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf
- S.114
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gewählt worden. Die zu diesem Stichtag im Sinne des § 2 Abs. 5
UmgrStG aufgestellte und genehmigte Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft war Grundlage und Gegenstand dieser Verschmelzung. Auf eine Liquidation der Messe ist verzichtet worden. Im Wege
der Gesamtrechtsnachfolge ist somit ihr gesamtes Vermögen samt
allen Rechten und Pflichten auf die übernehmende Gesellschaft übergegangen.
Rechtsform
Die aus dieser Verschmelzung erwachsene neue Gesellschaft firmiert
unter „Congress und Messe Innsbruck GmbH“. Sie wird in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung geführt und hat ihren
Sitz in Innsbruck. Die COME ist im Firmenbuch unter der laufenden
Nummer 36779 m eingetragen. Es handelt sich um eine mittelgroße
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 HGB.
Unternehmensgegenstand
Der neue Unternehmensgegenstand umfasst nach § 2 des Gesellschaftsvertrages
a) die Erhaltung und den Betrieb des „Kongresshaus Innsbruck“,
insbesondere durch Akquisition, Vorbereitung und Durchführung von Kongressen jeder Art (wie auch von Konferenzen,
Versammlungen, Seminaren, Symposien und dergleichen), die
Abwicklung von Konzerten und Veranstaltungen wirtschaftlicher, kultureller oder geselliger Natur, die Übernahme und
Betreuung von Ausstellungen aller Art, die Vermietung der
Räume des Kongresshauses und Führung aller jener Nebenbetriebe, die üblicherweise mit den angeführten Tätigkeiten verbunden sind oder diesen nützen können,
b) die Abhaltung von Messen und im Bereich des Messeareals die
Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden
und Gebäudeteilen, beweglichen und unbeweglichen Ausstattungsgegenständen,
c) die Beteiligung an Unternehmen, die gleichartige oder ähnliche
Zwecke zum Gegenstand haben.
Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag der übernehmenden Gesellschaft wurde in der
Vergangenheit mehrfach, zuletzt infolge der Fusion über Beschluss der
GV vom 17.6.2004 in mehreren Punkten geändert. Darüber hinaus
wurde der Gesellschaftsvertrag aufgrund der in der ao. GV vom
26.7.2004 beschlossenen Abtretung von Geschäftsanteilen in Höhe von
6 % des Stammkapitals von der Stadtgemeinde Innsbruck an das Land
Tirol neuerlich angepasst. Die Novellierungen wurden vom Geschäftsführer der COME im Sinne des § 51 GmbHG zum Firmenbuch angemeldet.
Syndikatsvereinbarung
Neben dem Gesellschaftsvertrag besteht eine aufgrund der Gesellschafterbeschlüsse vom 17.6.2004 und 26.7.2004 verbindliche Syndikatsvereinbarung, die den Gesellschaftsvertrag ergänzt und verschiedene Bereiche im Detail regelt.
Zl. KA-16081/2006
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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