Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf
- S.115
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Stammkapital
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt lt. § 5 des Gesellschaftsvertrages € 255.000,--. Davon entfallen auf die Gesellschafter Stadtgemeinde Innsbruck € 147.900,-- (58,0 %), Land Tirol € 65.025,-(25,5 %), Wirtschaftskammer Tirol € 34.425,-- (13,5 %) und Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer € 7.650,-- (3,0 %). Das
Stammkapital ist zur Gänze eingezahlt.
Organe
Die Organe der Gesellschaft bilden der Geschäftsführer, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung.
Geschäftsführer
Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer, der von den Gesellschaftern unbeschadet besonderer gesetzlicher Bestimmungen bestellt wird.
Dem Geschäftsführer obliegt sowohl die Vertretung der Gesellschaft
nach außen als auch die Leitung, Entscheidung und Verfügung in allen
geschäftlichen Angelegenheiten. Er hat dabei die einschlägigen Gesetze, die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und seines Dienstvertrages sowie die Beschlüsse des Aufsichtsrates und der Generalversammlung zu beachten. Der amtierende Geschäftsführer vertritt die
Gesellschaft seit 5.3.1984 selbständig.
GO für den Geschäftsführer
Der Aufsichtsrat der COME hat im Sinne des § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages eine GO für den Geschäftsführer beschlossen. In diesem Zusammenhang stellte die Kontrollabteilung fest, dass im Vorwort
dieser GO als zuletzt wirksames Sitzungs- bzw. Beschlussdatum (des
Aufsichtsrates) irrtümlich jenes der ao. Generalversammlung vom
26.7.2004 ebenso zitiert wurde, wie als Zeitpunkt des Inkrafttretens
dieser GO. Die Kontrollabteilung empfahl eine entsprechende Korrektur
durchzuführen. Die Gesellschaft hat diese Anregung unmittelbar umgesetzt und noch während der Prüfung ein korrigiertes Exemplar der GO
für den Geschäftsführer vorgelegt. Darüber hinaus wurde zugesagt,
einen nach dem Wortlaut des Gesellschaftsvertrages notwendigen Beschluss des Aufsichtsrates nachträglich einzuholen.
Quartalsberichte
Gemäß § 28a GmbHG in der Fassung des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 1997 ist der Geschäftsführer verpflichtet, dem Aufsichtsrat
mindestens vierteljährlich über den Gang der Geschäfte und die Lage
des Unternehmens schriftlich zu berichten. Diese gesetzliche Auflage
hat der Geschäftsführer der COME erfüllt, indem er so genannte „Quartalsberichte“ erstellt hat, die in den jeweiligen Aufsichtsratssitzungen
des Prüfungszeitraumes behandelt und zustimmend zur Kenntnis genommen worden sind.
Zusammensetzung des
Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat besteht aus bis zu zwölf Mitgliedern, die von der Generalversammlung gewählt werden. Dazu präzisiert Pkt. 8 der Syndikatsvereinbarung, dass vier Sitze dem Land Tirol, fünf Sitze der Stadtgemeinde Innsbruck, zwei Sitze der Wirtschaftskammer Tirol und 1 Sitz
dem Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer zustehen.
Zl. KA-16081/2006
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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