Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 04_2023-04-25-GR-Protokoll.pdf

- S.211

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Diese Ausgabe – 04_2023-04-25-GR-Protokoll.pdf
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Frage 2:

Wann hat der Stadtsenat beschlossen, dass der Vertrag nach Ablauf 31.03.2022
neuerlich verlängert wird, und für welchen Zeitraum?

Antwort:

Der Stadtsenat hat am 10.10.2018 im Zusammenhang mit der damaligen Vertragsverlängerung beschlossen, dass bei allfälligen weiteren Vertragsverlängerungsansuchen und nach Abstimmung mit den städtischen Fachdienststellen die Fläche für den "Pavillon" im Waltherpark an den Kulturverein Vogelweide unentgeltlich überlassen wird.

Frage 3:

Aufgrund welcher Rechtgrundlage können der Stadtsenat bzw. die Stadt Innsbruck
generell eine Grundstücksfläche in einer städtischen Parkanlage einem Verein unentgeltlich über Jahre hinweg überlassen?

Antwort:

Rechtsgrundlage für die Grundüberlassungen sind die entsprechenden Verträge, die auf der Grundlage entsprechender Gemeinderats- oder Stadtsenatsbeschlüsse geschlossen werden.

Frage 4:

Haben auch andere Vereine demnach nach dem "Gleichheitsgrundsatz" somit
ebenso einen Rechtsanspruch auf die unentgeltliche Überlassung einer Grundstücksfläche in einem städtischen Park durch die Stadt Innsbruck?

Antwort:

Die Mag.-Abt. IV, Liegenschaftsangelegenheiten, stimmt jede Grundüberlassung mit den betroffenen und insbesondere betreuungszuständigen Fachdienststellen ab. Selbstverständlich ist es ein Anliegen, den Gleichheitsgrundsatz zu wahren, und ist man um eine Gleichbehandlung aller BürgerInnen bemüht. Bei der Frage eines Rechtsanspruches ist zu differenzieren – es
besteht ein Rechtsanspruch auf Wahrung des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes, dennoch besteht nicht in jedem Fall ein Rechtsanspruch
auf Grundüberlassung. Eine solche ist in jedem Einzelfall zu prüfen und abzustimmen, zumal auch nicht jede Grundüberlassung "gleich" ist.

Frage 5:

Wie viele Quadratmeter Grund wurden dem Verein Vogelweide von der Stadt
Innsbruck im Waltherpark kostenlos überlassen?

Antwort:

Die Fläche hat 98 m².

Frage 6:

Warum wurde das Grundstück, welches dem Kulturverein Vogelweide unentgeltlich
überlassen wurde, nicht vor Ort markiert, um vor Ort zu sehen, für welches konkrete
Grundstück der Kulturverein für die tägliche Reinigung zuständig bzw. verantwortlich ist?

Antwort:

Eine Markierung wurde nicht für notwendig erachtet.

Frage 7:

Weiters ist der Kulturverein Vogelweide verpflichtet, die Überlassungsfläche und
den Pavillon täglich zu reinigen. Wer kontrolliert täglich, dass die Überlassungsfläche vom Verein Vogelweide und der Pavillon auch tatsächlich täglich gereinigt werden?
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