Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf

- S.128

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Der Steuerberater des Tourismusverbands Innsbruck und seine Feriendörfer beanstandete im April 2005 grundsätzlich das Bestehen von Kapitalverrechnungskonten bei einer Kapitalgesellschaft. Weiters wurde
darauf hingewiesen, dass eine Kapitalrücklage (wenn man denn die
Gesellschafterverrechnungskonten als Kapitalrücklage ansieht) maximal
null, jedoch niemals negativ sein könne.
Kapitalverrechnungskon- Der Bilanzausschuss behandelte diese Problematik in seiner Sitzung
ten im Jahresabschluss vom April 2005 und legte dabei fest, dass die nicht gebundene Kapital2005
rücklage im Jahresabschluss nicht mehr in die einzelnen Gesellschaf-

terverrechnungskonten untergliedert wird. Diese Verrechnungskonten
sollten nur mehr zur internen Hilfestellung dienen.
Dementsprechend beschloss die Generalversammlung betreffend den
Bilanzverlust des Geschäftsjahres 2005 keine Verlustverteilung mehr,
sondern die Übertragung des Bilanzverlustes 2005 auf Kapitalrücklagen. Dabei blieb die buchungstechnische Handhabung unverändert
gegenüber der bereits geschilderten Vorgangsweise aus 2004.
Gesellschafterwille

Dadurch wurde nach Meinung der Kontrollabteilung zwar der Jahresabschluss formal absolut korrekt dargestellt, das eigentliche Problem
der negativen Kapitalverrechnungskonten jedoch nicht gelöst. Denn
diese bestehen ja weiterhin, wenngleich außerbücherlich.
Für die Kontrollabteilung war der Gesellschafterwille in diesem Zusammenhang nicht klar erkennbar. Einerseits wurde aus dem Verlustverteilungsbeschluss abgeleitet, dass alle Gesellschafter einen Teil des
Bilanzverlustes tragen sollten. Andererseits wurden die nicht gebundenen Kapitalrücklagen (bzw. die Kapitalverrechnungskonten) in den prüfungsrelevanten Wirtschaftsjahren lediglich durch Mittel der Hauptgesellschafter Stadtgemeinde Innsbruck und Land Tirol dotiert. Somit
muss klar sein, dass der Bilanzverlust de facto mit Mitteln der Hauptgesellschafter verrechnet wurde.
Die Kontrollabteilung empfahl diesbezüglich, mit den Gesellschaftervertretern grundsätzliche Klarheit zu schaffen. Stellt sich dabei heraus,
dass ein allfälliger Bilanzverlust auch die „kleinen“ Gesellschafter treffen sollte, so wäre die Syndikatsvereinbarung entsprechend zu erweitern bzw. abzuändern. Die COME teilte im Anhörungsverfahren mit,
dass die gesamte Angelegenheit bei nächster Gelegenheit in den Gesellschaftergremien thematisiert wird.

Buchwert
Investitionszuschüsse

Der Buchwert der nicht rückzahlbaren Zuwendungen bzw. Investitionszuschüsse aus öffentlichen Mitteln setzte sich im Jahr 2005 aus mehreren Positionen zusammen und belief sich zum Bilanzstichtag 31.12. auf
insgesamt € 28.225.107,24.

Orangerie 2000

Im Zusammenhang mit der Auflösung der Investitionszuschüsse für
das Projekt „Orangerie 2000“ wurde festgestellt, dass bereits ab dem
Jahr 2000 jährlich ein zu hoher Betrag an Investitionszuschüssen
ertragswirksam aufgelöst worden ist.

Zl. KA-16081/2006

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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