Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 01-Jaenner.pdf
- S.37
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 31 -
a) Vorliegen einer Endabrechnung für die tatsächlichen Baukosten inklusive entsprechender Prüfung;
b) Überprüfung des Bauvorhabens anhand des Mietvertrages zwischen
Stadt Innsbruck und dem Österreichischen Schiverband (ÖSV) bezüglich der Investitionspflichten (€ 1.816.820,85/ATS 25 Mio).
c) Diese Mehrkosten werden zu je einem Drittel von Bund, vom Land
Tirol und der Stadt Innsbruck getragen.
Der Österreichische Schiverband (ÖSV) verpflichtet sich, mit der Stadt
Innsbruck bezüglich der Drittelfinanzierung eine Einigung herzustellen."
Das heißt, dass das eine Bringschuld des Österreichischen Schiverbandes
(ÖSV) ist, der diese tatsächlichen Kosten belegen muss. Es werden nur die
tatsächlichen Kosten anerkannt und zwar bis zu einem maximalen Mehrbetrag in der Höhe von ATS 15 Mio.
Nachdem bis heute noch keine Endabrechnung, sondern nur
Teilabrechnungen des Bauwerkes vorliegen und die Mehrkosten bis heute
noch nicht festgestellt und inhaltlich detailliert geprüft werden konnten,
war das aus unserer Sicht die einzige Möglichkeit, um abzusichern, dass
der Beschluss des Gemeinderates, sprich Mietvertrag, den wir mit dem Österreichischen Schiverband (ÖSV) abgeschlossen haben, auch tatsächlich
eingehalten wird. Dieser Umstand ermöglicht der Stadt Innsbruck, die Kosten anhand der vorgelegten Abrechnungen auch inhaltlich zu prüfen.
Der vierte Punkt befasst sich mit dem "Bundesnachwuchszentrum für Rodeln in Innsbruck". Der Bund möchte mit Unterstützung des Österreichischen Rodelverbandes auf der Bob- und Rodelbahn ein Bundesnachwuchszentrum einrichten und hat alles, was er ursprünglich vereinbaren wollte, an eine entsprechende Beteiligung in die Errichtung und in den
Betrieb dieses Bob- und Rodelzentrums gekoppelt.
Die ursprüngliche Forderung des Bundes war - hier hat es sich
der Bund relativ einfach gemacht -, dass ein Drittel der Kosten der Bund,
ein Drittel das Land Tirol und ein Drittel die Stadt Innsbruck bezahlen soll.
Sowohl das Land Tirol, Landeshauptmann-Stellvertreter Ferdinand Eberle
und Landeshauptmann DDr. van Staa als auch die Stadt Innsbruck haben
diese Art der Vorgangsweise prinzipiell und kategorisch abgelehnt. Ein
Bundesnachwuchszentrum ist immer noch Sache und Aufgabe des Bundes.
GR-Sitzung 29.1.2003