Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf
- S.162
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Die Betriebsmittelrücklage blieb auch in den Jahren 2003 bis 2005 mit € 14.534,57
unverändert bestehen und hat somit weiterhin das gesetzlich vorgesehene Ausmaß
nicht erreicht. Zur im Jahr 2007 gestellten Anfrage berichtete die MA IV, dass die bisher in dieser Angelegenheit abgegebenen Stellungnahmen sachlich weiterhin aufrecht
bleiben. Nach erneuter Rücksprache mit der MA I wird im Zuge einer geplanten Novelle des IStR auch eine Änderung der §§ 65 lit. a und 66 Abs. 1 vorgesehen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Die Kontrollabteilung hatte im Bericht über die Prüfung der Gebarung der Stadt Innsbruck zum Projekt „Neubau Bergisel Schanze“, Zl. KA-8/2003 vom 1.9.2003,
erhebliche Verzögerungen beim Abschluss eines notwendig gewordenen Nachfolgevertrages zum Mietvertrag 1998 aufgezeigt. Der Mietvertrag 1998 war zufolge Änderung wesentlicher Geschäftsgrundlagen im Zuge des Neubaues der Sprungschanze in
vielen Punkten obsolet geworden. Weiters sollte im Nachfolgevertrag außer Streit gestellt werden, ob von der BBG tatsächlich auch alle Investitionspflichten aus dem Altvertrag erfüllt wurden. Die IISG hatte der BBG mit Schreiben vom 26.6.2003 bereits
einen Vertragsentwurf (im Namen der Stadt) zugemittelt, auf den die BBG aber bis
zur Follow up-Einschau 2004 im Feber 2004 nicht reagiert hatte. Die Kontrollabteilung
erinnerte an div., auch im vorgenannten Entwurf der IISG offen gebliebene Vertragspunkte sowie auf die zwingende Zuständigkeit der Gemeindegremien zur Genehmigung des Nachfolgevertrages.
Zur Follow up-Einschau 2004 erfolgte seitens der MA IV die Mitteilung, dass nach
ziffernmäßiger Überprüfung der Investitionen der BBG anerkannt wurde, dass die
BBG mit dem Einsatz von ATS 25,8 Mio. ihre Vertragsverpflichtung erfüllt habe. Der
angesprochene Nachfolgevertrag dagegen sei bis dato noch nicht zustande
gekommen, Besprechungen zwischen der IISG und BBG seien im Laufen. Die MA IV
warte somit selbst auf die Vorlage eines ausgehandelten Vertragsentwurfes zwecks
Überprüfung und Weiterleitung an die zuständigen Gemeindegremien.
Der Stellungnahme der MA IV/Abteilungsleitung anlässlich der Follow up-Einschau
2005 war zu entnehmen, dass ihr noch immer kein Vertrag vorliege. Von der Rechtsabteilung der IISG habe man die Auskunft erhalten, dass der Nachfolgevertrag ausverhandelt und der BBG zur Unterfertigung vorgelegt worden sei.
Anlässlich der nunmehrigen Einschau konnte mitgeteilt werden, dass der Nachfolgevertrag mit Unterschriftsdatum 26.1.2006 unterfertigt und vom StS in seiner Sitzung
vom 8.2.2006 mehrheitlich beschlossen wurde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Im Zusammenhang mit der Behandlung des Berichtes der Kontrollabteilung über die
Prüfung des „Innsbrucker Universitätsfonds“ vom 27.2.2004, Zl. KA-2/2004, wurde
die Bürgermeisterin mit Beschluss des GR vom 25.3.2004 um Veranlassung ersucht,
ZI. KA-00210/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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