Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf
- S.163
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die nächsten Schritte zur Auflösung des „Innsbrucker Universitätsfonds“ in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen und unter Einhaltung aller notwendigen Fristen in die Wege zu leiten. Dem lagen Feststellungen der
Kontrollabteilung zugrunde, dass die Rechnungsabschlüsse 2002, 2003 und 2004
noch nicht genehmigt waren und das Kuratorium seit der letzten Sitzung nicht mehr
einberufen worden war. Weiters wurde auf das Erfordernis einer Nachnominierung
eines städt. Vertreters im Kuratorium hingewiesen. Empfohlen wurde eine verstärkte
Koordination der Fondsorgane untereinander, um eine geordnete und zügige Auflösung des Fonds zu gewährleisten.
Das Büro der Bürgermeisterin hat in der damaligen Stellungnahme mitgeteilt, dass
die vorerwähnte Nachnominierung durch Beschluss des StS vom 14.4.2004 erfolgt
und dem Vorsitzenden des Kuratoriums auch mitgeteilt worden sei. Dabei wurde auch
um Veranlassung der weiteren Schritte (Genehmigung der Rechnungsabschlüsse und
Auflösung des Fonds) ersucht. Es habe dann eine Sitzung des Kuratoriums stattgefunden, in der alle notwendigen Beschlüsse für eine ordnungsgemäße Auflösung des
Fonds gefasst worden sind. Nach Vorliegen der ministeriellen Zustimmung und eines
Bundesgesetzes als Gegenstück zur Fondsgründung stehe einer Auflösung nichts
mehr im Wege.
Im Zuge der Follow up - Einschau 2005 wurde seitens des Büros der Bürgermeisterin
unter Anschluss von Protokollen des Vorstandes und des Kuratoriums bescheinigt,
dass entsprechende Beschlüsse zur Auflösung des Fonds gefasst wurden. Die stellvertretende Vorsitzende dieses Fonds hat dann im Auftrag des Kuratoriums mit Schreiben vom 23.5.2005 an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
das Ersuchen gestellt, durch Bundesgesetz (contrarius actus zur Gründung) die Auflösung zu bewirken. Das Konto des Fonds wurde mit 1.6.2005 auf Null gestellt. Das
Bundesministerium habe bisher trotz mehrfacher Urgenz durch das Büro der Bürgermeisterin noch nicht auf dieses Schreiben reagiert.
Zur nunmehrigen Einschau konnte vom Büro der Bürgermeisterin trotz laufender
(insgesamt viermal) Urgenzen nichts essentiell Neues berichtet werden. Die erfolgte
Nachschau nahm der zuständige Referent zum Anlass, beim Bundesministerium erneut telefonisch eine entsprechende Reaktion in Erinnerung zu rufen. Man hoffe, dass
die Angelegenheit bis zur nächsten Follow up – Einschau erledigt sei.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten
Gründen teilweise entsprochen.
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Der Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung der Gebarung und Jahresrechnung
2003, Zl. KA-14/2004 wurde mit Datum 29.10.2004 fertig gestellt. Bezug nehmend
auf das Kapitel „Vergleich Voranschlag – Rechnung“ empfahl die Kontrollabteilung im
Hinblick auf die in den Erläuterungen getätigten Aussagen zur damaligen HH.-Stelle
1.03100.728100.3 (Abteilungsleitung III) - Entgelte für sonstige Leistungen – Öffentlichkeitsarbeit auf Grund der Tatsache, dass trotz nochmaliger Verringerung des Präliminares auf € 20.000,00 im Jahr 2004 (2003: € 39.000,00) eine größere Unterschreitung zu erwarten war, eine weitere Reduktion dieser Post in Erwägung zu ziehen.
ZI. KA-00210/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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