Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf
- S.177
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Textziffer
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Eingesehen wurden 3 Auszahlungsanordnungen seitens des Amtes für Allgemeine
Bezirks- und Gemeindeverwaltung betreffend die Verwahrungskosten herrenloser
bzw. beschlagnahmter Tiere im Tierheim Innsbruck-Mentlberg. Träger des Tierheimes
ist der Tierschutzverein für Tirol. Grundsätzlich war festzustellen, dass es zu diesen,
laufend vorzunehmenden Verwahrungen keine Rahmenvereinbarungen bzw. Richtlinien gibt. Das Amt für Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung verwies damals
auf die geänderte Rechtslage seit Jahresbeginn 2005 durch das neue Tierschutzgesetz BGBl. Nr. 118/2004. Das Land als Kompetenzträger sei angehalten, über die von
einem geeigneten Verwahrer zu erbringenden Leistungen samt Entgelten vertragliche
Regelungen zu treffen. Das genannte Amt habe bereits bei der MA IV auf den entsprechenden Handlungsbedarf des Landes hingewiesen. Weitere Schritte wurden
daraufhin angekündigt. Konkrete Verhandlungen stünden noch aus. Die Kontrollabteilung empfahl, den raschen Abschluss einer Vereinbarung gem. § 30 Abs. 2 des Tierschutzgesetzes bei der zuständigen Dienststelle des Landes zu urgieren. Im Anhörungsverfahren wurde mitgeteilt, dass ein erster Gesprächstermin hiezu vereinbart
war, dann aber abgesagt werden musste. Ein neuer Termin werde voraussichtlich im
August 2005 stattfinden.
Zur Follow up-Einschau 2005 wurde mitgeteilt, dass mangels Initiativen des Landes
im Dezember 2005 und Jänner 2006 beim Amt der Tiroler Landesregierung zum
Stand des Verfahrens nachgefragt wurde. Dabei sei telefonisch die Auskunft erteilt
worden, dass das Land Tirol nicht mehr beabsichtige, selbst solche Leistungsvereinbarungen abzuschließen, sondern sich auf Förderungsrichtlinien zum Tierschutz beschränken wolle. Seitens des Büros der Bürgermeisterin wurde noch ergänzend bestätigt, dass die diesbezüglichen Interessen der Stadt auch auf politischer Ebene noch
angesprochen werden.
Im Zuge der nunmehrigen Einschau wurde darüber informiert, dass vom Amt für Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung eine Rahmenvereinbarung mit dem Tierschutzverein für Tirol ausgearbeitet wurde. Der GR stimmte in seiner Sitzung vom
25.1.2007 dem Abschluss dieser Vereinbarung zu. Somit existieren nun (vorbehaltlich
der ordnungsgemäßen Vertragsunterfertigung) für den Zeitraum von 1.1.2007 bis
31.12.2009 vertragliche Regelungen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Im Zusammenhang mit einer Auszahlungsanordnung des Amtes für Kultur über
€ 1.000,00 als Jahressubvention wurde u.a. auch die Einhaltung der Fertigungsregeln
der damals geänderten städt. Subventionsordnung überprüft. Der konkreten Zahlung
lag eine schriftliche Subventionszusage zugrunde, die auf Briefpapier der Bürgermeisterin geschrieben und von ihr gefertigt war. Die Kontrollabteilung wies darauf hin,
dass Subventionszusagen - und zwar die Erklärung nach außen hin - nach § 12 der
geltenden Subventionsordnung in die Kompetenz des Stadtmagistrates fallen. Die
weitere Verteilung der Kompetenz auf dieser Ebene regelt die MGO. Die Kontrollabteilung empfahl eine Änderung der MGO bzw. der städt. Subventionsordnung, wenn an
der bisherigen Praxis, Subventionszusagen von politischen Ressortführenden unterfertigen zu lassen, weiter festgehalten werden soll.
ZI. KA-00210/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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