Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf

- S.189

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dem Fehlen der entsprechenden Planungen sowie der erforderlichen Stadtsenatsbeschlüsse begründet wurde.
Die Kontrollabteilung empfahl, falls wiederum kein politischer Beschluss gefasst werden sollte, eine Reduktion dieser Vp. in Erwägung zu ziehen.
Im damaligen Anhörungsverfahren wurde seitens der Dienststelle bestätigt, dass in
den erwähnten Jahren sowohl die Planungen als auch die erforderlichen Stadtsenatsbeschlüsse nicht vorlagen bzw. immer noch nicht vorliegen würden. Dem Wegweisungssystem liege ein umfangreicher Stadtplan mit Ziele- und Standortliste zu Grunde, welcher so aktuell wie möglich sein sollte. Zahlreiche Bauvorhaben müssten noch
eingearbeitet werden, so dass ein endgültiger Plan immer noch ausstehe.
Dieser Schwierigkeiten bewusst, habe die zuständige Dienststelle für das Jahr 2007
keine Mittel mehr angemeldet.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Die Kontrollabteilung hat im Zuge dieser Einschau weiters festgestellt, dass im Jahr
2005 zwischen der Budgetierung der Versicherungsprämien (Vp. -670000) der einzelnen Dienststellen im Vergleich zur tatsächlichen Rechnung in den meisten Fällen eklatante Über- bzw. auch Unterschreitungen aufschienen.
Dazu führte die Kontrollabteilung aus, dass die Versicherungsprämien von der
MA I/Präsidialangelegenheiten mtl. bevorschusst werden und im Dezember jeden
Jahres der Saldoausgleich erfolgt. Die Umlegung der Prämien auf die einzelnen
Dienststellen wird Mitte Jänner des Folgejahres durchgeführt.
Die Budgetverantwortung für die Versicherungsprämien obliegt den jeweiligen
Dienststellen, wobei die dortigen Anordnungsberechtigten allerdings keinen Einfluss
auf die Abbuchung der tatsächlichen Prämie besitzen, da diese bis Mitte Jänner des
Folgejahres automatisch von der dafür vorgesehenen Vp. der einzelnen Dienststellen
angelastet wird. Die Höhe der vorgeschriebenen Prämie ist auf Grund nicht abschätzbarer eventueller Kostensteigerungen (z.B. Erhöhung der Schadensquote, Änderungen im Fahrzeugstand) nicht exakt vorhersehbar, so dass es bei der Veranschlagung
auf Basis des Vorjahreswertes in einigen Fällen auch zu Problemen innerhalb der Deckungsklasse kommen könnte.
Die Kontrollabteilung empfahl daher aus o.a. Gründen, dass sowohl die Budgetierung
als auch die Anordnungsberechtigung betreffend die Versicherungsprämien generell
für alle UA vom dafür zuständigen Amt durchgeführt werden sollte, wie dies bspw. im
Rahmen von Sammelnachweisen in anderen Bereichen schon seit Jahren praktiziert
wird.
Im damaligen Anhörungsverfahren teilte die MA IV/Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft dazu u.a. mit, dass gem. Rundschreiben vom 25.7.2006 die bisherige Vorgangsweise der Versicherungsverrechnung beibehalten werden solle. In einem Gespräch mit der MA I sei vereinbart worden, die Sachlage nochmals zu erörtern und
einen entsprechenden Vorschlag auszuarbeiten.

ZI. KA-00210/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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