Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf

- S.210

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neuerlich zu bemängeln, dass auf dem in Rede stehenden neuen Lieferschein




als Kunde ein externer Dritter vermerkt und dieser Adressat erst
im Nachhinein und handschriftlich auf „Westfriedhof Hauptverwaltung“ abgeändert,
folglich auch die Kundennummer diesem externen Dritten und
nicht der Stadtgemeinde Innsbruck zugeordnet und
als Baustelle bzw. Abholungsort pauschal, d.h. nicht kontrollierbar, „Innsbruck“ und keine genau definierte Abholstelle angegeben worden ist.

Auf diese weiteren Feststellungen angesprochen argumentierte die
zuständige Sachbearbeiterin, dass ihrem Wissen nach diese Leistung
zweifelsfrei für die Friedhofsverwaltung erbracht, es aber in der Vergangenheit schon einige Male zu Unklarheiten im Zuge der Rechnungslegung des Auftragnehmers gekommen sei.
Die Kontrollabteilung empfahl daher primär, mit dem Geschäftspartner
der Friedhofsverwaltung die offensichtlichen Schwachstellen im Zusammenhang mit der Rechnungslegung zu besprechen und gegebenenfalls zu bereinigen. Darüber hinaus nahm die Kontrollabteilung diese Angelegenheit zum Anlass um generell zu empfehlen, einer genauen
Rechnungskontrolle in Zukunft besondere Bedeutung zukommen zu
lassen.
Im Anhörungsverfahren teilte die MA III – Amt für Grünanlagen/Referat Friedhöfe in dieser Angelegenheit mit, dass die Schwachstellen im Zusammenhang mit der Rechnungslegung mit dem Geschäftspartner besprochen und bereinigt worden sind. Darüber hinaus
wurde betont, dass eine genaue Rechnungskontrolle für die Mitarbeiter
des Referates Friedhöfe immer schon von großer Bedeutung gewesen
ist und in Zukunft auch weiterhin sein wird.
Skonto

Es wurde eine Auszahlungsanordnung des Stadtarchivs/Stadtmuseums
an ein Graphik- bzw. Druckunternehmen für die Herstellung von Postkarten zur Bewerbung der Stadtgeschichte behoben. Seitens der Kontrollabteilung war die nicht beanspruchte Skontoabzugsmöglichkeit
(€ 15,30) zu beanstanden. Die zuständige Sachbearbeiterin führte die
verspätete Zahlung auf den Umstand zurück, dass es sich bei der belasteten HH.-Stelle um „laufende Ausgaben für die Infrastruktur“ (IA)
handelte. Für die ordnungsgemäße Freigabe der IA war ein separater
Gemeinderatsbeschluss notwendig, da die in den Ausführungsbestimmungen für den Voranschlag 2006 vorgesehene Freigabegrenze von
50 % überschritten wurde. Die Kontrollabteilung empfahl in diesem
Zusammenhang eine zeitigere Beantragung der Kreditfreigabe für IA.
Im Anhörungsverfahren wurde mitgeteilt, dass in Hinkunft eine Freigabe der im 2. Halbjahr zu verbrauchenden Infrastrukturmittel bereits im
Juli-Gemeinderat beantragt werden wird.

Zl. KA-00228/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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