Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf
- S.211
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Rechnungslegung
Im Zuge der Prüfung einer Honorarnote im Zusammenhang mit einer
am 15.11.2006 stattgefundenen Lesung stellte die Kontrollabteilung
fest, dass die ausgestellte Rechnung in einigen Punkten den Bestimmungen einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung (Gesamtbetrag
über € 150,--) nicht entsprochen hat.
Die Kontrollabteilung empfahl, zukünftig auf eine den geltenden Vorschriften entsprechende Rechnungslegung besonderes Augenmerk zu
legen. Dies ist von der zuständigen Dienststelle in ihrer Stellungnahme
auch zugesichert worden.
Botendienste
Überprüft wurde eine Auszahlungsanordnung an einen sozialen Dienstleistungsträger für die Inanspruchnahme eines Botendienstes. Die erbrachte Leistung basiert auf einer schriftlichen Vereinbarung wobei
deutlich festzuhalten ist, dass mit dem Boten kein Dienstverhältnis seitens der Stadtgemeinde Innsbruck begründet wurde, sondern der Bote
Dienstnehmer
des
sozialen
Dienstleistungsträgers
ist.
Die Kontrollabteilung monierte dabei, dass das Leistungsentgelt über
die Haushaltspost „522100 – Geldbezüge-Angest.-nicht ganzjährige
Gelegenheitsarbeiten“ abgerechnet wurde, obwohl kein Dienstverhältnis mit der Stadt bestand. Gem. Kontierungsleitfaden für Gemeinden
und Gemeindeverbände ist die Inanspruchnahme von Botendiensten in
die Haushaltspost „620000 – Personen- und Gütertransporte“ einzuweisen. Die Kontrollabteilung empfahl in Hinkunft eine Abrechnung über
die korrekte Haushaltspost, was von der betroffenen Dienststelle im
Anhörungsverfahren für die Zukunft zugesagt wurde.
Lebensmittel für
Kindergärten
Behoben wurden zwei Auszahlungsanordnungen für den Kauf von Lebensmitteln für die städt. Kindergärten Arzl und Mühlau. Die in diesem
Zusammenhang angefallenen Kosten wurden irrtümlich über die Haushaltspost „250000 – Schülerhorte“ anstatt über „240000 – Kindergärten“ abgerechnet. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter erfolgte die sofortige Bereinigung mittels Berichtigungsanordnung. Im Anhörungsverfahren wurde von der zuständigen Amtsvorständin ergänzend mitgeteilt, dass die mit der Rechnungserfassung
betrauten Personen erneut an die Notwendigkeit einer einwandfreien
Rechnungszuordnung erinnert wurden.
3 Prüfungsfeststellungen im Zusammenhang mit
Haftbrieffreigaben
Prüfungsumfang
Zl. KA-00228/2007
Im Zeitraum zwischen 1.10.2006 und 31.12.2006 wirkten Vertreter der
Kontrollabteilung an 3 Haftbrieffreigaben mit. Die Gesamthaftbriefsumme belief sich dabei auf € 23.541,02 und bezog sich auf ein Auftragsvolumen von rund € 785.000,--. Bei diesen Amtshandlungen an
Ort und Stelle wurde gleichzeitig die Gelegenheit wahrgenommen, bestehende städt. Objekte auf deren Funktion bzw. Zustand zu überprüfen und sonstige in diesem Zusammenhang stehende Missstände aufzuzeigen, soweit dafür eine Notwendigkeit bestand. Bei keinem der drei
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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