Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf
- S.91
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39.
III 722/2005
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. DH – B5/2, Innsbruck
– Dreiheiligen, Bereich zwischen
Dreiheiligenstraße, KönigLaurin-Allee, Museumstrasse
und Ing.-Etzel-Straße, gemäß §
56 Abs. 2 TROG 2001
(2. Entwurf)
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Die Stellungnahme liegt dem Akt im
Original bei.
In der Stellungnahme wird auf Grund der
Umsetzung eines Brandschutzkonzeptes
auf eine mittelfristige Verlegung von fünf
bis sechs Schulklassen aus dem Palais
Ferrari der HBLA für wirtschaftliche
Frauenberufe in den Bereich des nebenliegenden Küchentraktes unter Schaffung
eines entsprechenden Baukörpers
hingewiesen. Der Einschreiter spricht
seine Zustimmung zum aufgelegten
Bebauungsplan aus, mit der Hoffnung,
dass bei der Vorlage eines konkreten
Projektes, im Hinblick auf das vorhandene
öffentliche Interesse, mit einer entsprechenden Änderung des Bebauungsplanes
zu rechnen ist.
Eine allfällige Änderung des Bebauungsplanes kann erst bei Vorlage eines
konkreten Projektes beurteilt werden,
womit derzeit kein Änderungsgrund
vorliegt.
Der geforderte Projektsicherungsvertrag
ist abgeschlossen.
Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses
vom 1.12.2005:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. DH – B5/2, Innsbruck – Dreiheiligen,
Bereich zwischen Dreiheiligenstraße,
König-Laurin-Allee, Museumstrasse und
Ing.-Etzel-Straße, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2001 (2. Entwurf) wird beschlossen.
GR-Sitzung 30.3.2006
40.
III 6147/2005
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. RE – B1/2, Pradl,
Reichenau, Eckbereich Egerdachstraße – Kravoglstraße, Gp.
.958, Teilfläche der Gp. 1332/5
und der Gp. 3027, alle KG Pradl
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. RE – B1, Zeichn.
Nr. 3582), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2001
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der für das Projekt erforderliche Flächenwidmungsplan wurde genehmigt und ist
seit 25.3.2006 rechtskräftig.
Der geforderte Projektsicherungsvertrag
ist abgeschlossen.
Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses
vom 9.2.2006:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. RE – B1/2, Pradl, Reichenau, Eckbereich Egerdachstraße – Kravoglstraße,
Gp. .958, Teilfläche der Gp. 1332/5 und
der Gp. 3027, alle KG Pradl (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. RE – B1,
Zeichn. Nr. 3582), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2001, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.