Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf

- S.132

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geprüft. Als Ergebnis dieser Stichproben hat die Kontrollabteilung
mehrere Feststellungen und Empfehlungen ausgesprochen.
In der Stellungnahme der ISD wurde in diesem Zusammenhang pauschal mitgeteilt, dass nicht kommentierte Anmerkungen und Empfehlungen zur Kenntnis genommen und entsprechend umgesetzt werden,
sofern dies nicht schon zwischenzeitlich erfolgt ist.
Beteiligungen

Die ISD war 2004 mit € 35,0 Tsd. an einer anderen Gesellschaft beteiligt. Es handelte sich dabei um 100 % der Kapitalanteile an der ISDGastronomie Dienstleistungs GmbH, welche als kommerzielle Tochtergesellschaft der ISD zum Betrieb von nicht gemeinnützigen Tätigkeiten
gegründet worden ist.

Wertpapiere

Die Wertpapiere des Anlagevermögens, welche nach dem EStG 1988
zur Bedeckung der Abfertigungsrückstellung erforderlich sind, hatten
zum Jahresultimo 2004 einen Buchwert von € 1,145 Mio. Ihr Bestand
ist durch die entsprechenden Depotauszüge nachgewiesen.

Sonstige Ausleihungen

Die mit einem Bilanzansatz in Höhe von € 23,5 Tsd. ausgewiesenen
sonstigen Ausleihungen beziehen sich auf den Wert des Deckungskapitals einer seinerzeit vom damaligen SGS als Vorsorge für künftige
Abfertigungsverpflichtungen abgeschlossenen und seit 2002 prämienfrei
gestellten Abfertigungsrückdeckungsversicherung. Die Kontrollabteilung
hat festgestellt, dass von den derzeit zur Versicherung angemeldeten
Mitarbeiterinnen zwei nicht (mehr) dem Unternehmen angehörten,
weshalb eine Abklärung mit dem Versicherungsunternehmen empfohlen
wurde, inwieweit das für diese Personen bis jetzt angesammelte
Deckungskapital auf die anderen, tatsächlich bei der ISD beschäftigten
Dienstnehmerinnen umverteilt werden könnte.
Weiters wurde festgestellt, dass die Aufnahme in die Bilanz 2003 des
mit 1.1.2003 im Schenkungsweg vom SGS an die ISD übergegangenen
Wertes des Deckungskapitals aus dieser Versicherung unterblieben ist.
Dadurch wurde der Bilanzverlust 2003 zu hoch ausgewiesen, er hätte
tatsächlich € 491.570,40 und nicht € 515.760,24 gelautet.
Was die bilanzmäßige Darstellung der Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung betrifft, hat die Kontrollabteilung in Anlehnung an
die derzeit vorherrschende Literaturmeinung empfohlen, diese künftig
unter den Wertrechten des Anlagevermögens auszuweisen.

Kassenbestand

Zl. KA-16/2005

Die Richtigkeit des bilanzierten Kassenbestandes wurde durch Einsichtnahme in die entsprechenden Kassenaufnahmeprotokolle zum
31.12.2004 überprüft. In diesem Rahmen wurde festgestellt, dass drei
Niederschriften fehlten, so dass in diesen Fällen die Richtigkeit der zum
Bilanzstichtag auf den Sachkonten ausgewiesenen Salden nicht verifiziert werden konnte. Die ermittelten Geldbestände der übrigen Kassen
stimmten mit den Endsalden der Hauptbuchkonten überein. Weiters
wurde festgestellt, dass rd. die Hälfte der Kassenprotokolle von den
jeweiligen Kassenverantwortlichen nicht unterfertigt worden waren.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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