Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf
- S.133
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Kassenordnung
Eine Kassenordnung, welche die näheren Modalitäten im Zusammenhang mit der Führung der Handkassen regelt, bestand zum Prüfungszeitpunkt nicht. In Anbetracht der Vielzahl der im Bereich der ISD
eingerichteten Kassen empfahl die Kontrollabteilung, sämtliche Erfordernisse im Zusammenhang mit der Führung der Handkassen in Form
einer Kassenordnung oder Dienstanweisung festzulegen.
Kassaprüfung
Die Ordnungsmäßigkeit bei der Führung diverser Kassen wurde durch
die unvermutete Revision von drei Handkassen untersucht. Die dabei
ermittelten bargeldmäßigen Iststände stimmten mit den errechneten
Sollständen in zwei Fällen überein, eine Kassa wies einen geringfügigen
Ist-Überschuss auf. Anlässlich der Kassenprüfungen wurde festgestellt,
dass den Kassenverantwortlichen i.d.R. die Höhe des Versicherungsschutzes für die ihnen anvertrauten Gelder nicht bekannt war. So lag
auch am Prüfungsstichtag bei einer Kassa der errechnete Bargeldbestand über dem versicherungsmäßig gedeckten Betrag. Diesbezüglich
empfahl die Kontrollabteilung, den zuständigen Kassenführern die
jeweilige Höhe der Kasseninhaltsversicherung durch Anbringen entsprechender Hinweise an der Innenseite der verschiedenen Aufbewahrungsbehältnisse in Erinnerung zu bringen.
Belegprüfung
Eine ergänzende stichprobenartige Abstimmung der Kassenbelege mit
den Kassabucheintragungen sowie eine Prüfung der Belegsammlung
führte zu einer Reihe von Feststellungen und Empfehlungen, deren
Umsetzung der Geschäftsführer der ISD zugesagt hat.
Bankguthaben
Der Nachweis der Richtigkeit der Bankguthaben zum 31.12.2004 wurde
durch die Vorlage der entsprechenden Kontoauszüge nachgewiesen.
Ergänzt wurde die Prüfung des Guthabens durch eine stichprobenartige
Abstimmung der Kontostände zum Zeitpunkt der Einschau (Ende
November 2005) mit den in der laufenden Buchhaltung ausgewiesenen
Salden; auch hier ergab sich keine Beanstandung.
Norerfonds
Das Sparbuchguthaben betraf die noch vorhandenen finanziellen Mittel
aus dem so genannten „Norerfonds“, einer von einem ehemaligen
Bewohner des Wohnheimes Saggen getätigten Geldspende, um für
bedürftige Heimbewohner diverse Gegenstände des täglichen Bedarfes
zu erwerben. Die Kontrollabteilung stellte fest, dass der zum
31.12.2004 auf dem Sparbuch ausgewiesene Guthabenstand höher
war, als der als Gegenpost auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesene
Rücklagenbetrag. Dies war darauf zurückzuführen, dass den Fondszweck betreffende Anschaffungen aus der Handkassa des Heimes
Saggen bestritten werden, ein Rückersatz der getätigten Ausgaben
durch Abhebung der betreffenden Geldmittel vom Sparbuch aber nur
teilweise erfolgt ist. Die Kontrollabteilung empfahl, im Zuge der Bilanzerstellung 2005 die Rücklage „Norerfonds“ korrespondierend zum
Sparbuchstand entsprechend aufzustocken und in Hinkunft im Rahmen
des Fondszweckes gemachte Ausgaben der Heimkassa rückzuführen.
Zl. KA-16/2005
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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