Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf

- S.147

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ergänzend mit, dass der zuständige Sachbearbeiter angewiesen
worden ist, der Verbuchung der Handverlagsausgaben ein besonderes
Augenmerk zu schenken.
Abrechnungsmodalitäten Dienstreise

Im Rahmen einer Belegkontrolle wurde eine Auszahlungsanordnung
über den Ersatz der Fahrtkosten nach Brüssel zur Teilnahme an einer
Tagung für den Leiter der Musikschule geprüft.
Anhand der dem Beleg beigelegten Fahrtkostenaufstellung wurden
neben der mit dem Amt für Personalwesen vereinbarten Übernahme
der Flugkosten München-Brüssel aus dem Budget der Internationalen
Orgelwoche, auch noch die Bahnkosten von Innsbruck nach München
und weiters die Parkgebühren für das Parkhaus am Flughafen München
aus diesem Budget beglichen. Eine Rücksprache mit der
anordnungsberechtigten Amtsvorständin ergab, dass wegen der frühen
Abflugzeit mit dem Leiter der Musikschule vereinbart wurde, die Fahrt
nach München gegen Ersatz der Bahnkosten mit dem PKW
durchzuführen, da ein Direktflug von Innsbruck nach Brüssel nicht
buchbar war. Die Kontrollabteilung empfahl, zukünftig bereits im
Rahmen des Dienstreiseantrages die detaillierten Abrechnungsmodalitäten festzulegen und genehmigen zu lassen.
In der Stellungnahme dazu wurde seitens der Amtsvorständin u.a.
mitgeteilt, dass künftig in derartigen – in der Praxis eher seltenen –
Fällen die Änderung der Abrechnungsmodalitäten nochmals schriftlich
dokumentiert und genehmigt werden wird.

Handverläge
Hauptschule Olympisches Dorf II bzw.
Volksschule Pradl Ost

Die Kontrollabteilung hat zwei Auszahlungsanordnungen überprüft, mit
denen das eine Mal Ausgaben aus dem Handverlag der Hauptschule
Olympisches-Dorf II und das andere Mal bar bezahlte Aufwendungen
aus der Handkassa der Volksschule Pradl Ost von der Stadtkasse
refundiert worden sind. In beiden Fällen war zu kritisieren, dass die
abgerechneten Handverläge mit einem bargeldmäßigen Minussaldo
abgeschlossen worden sind. Begründet wurde dieses Manko mit einer
teilweisen Vorfinanzierung der Barausgaben mit privatem Geld.
Die Kontrollabteilung wies darauf hin, dass im Kassenwesen eine strikte
Trennung zwischen betrieblichen und privaten Mitteln und Wertgegenständen einzuhalten ist. Bei einem vorzeitigen oder nachhaltig erhöhten
Geldbedarf in einem Handverlag müssten nach Meinung der
Kontrollabteilung entweder rechtzeitig Zwischenabrechnungen gegen
Ersatz des Bargeldes gelegt oder die Möglichkeit einer Erhöhung des
Handverlagsgeldes angedacht werden. In der Stellungnahme dazu
erklärte der Vorstand des Amtes für Erziehung, Bildung und Gesellschaft, dass im Rahmen der nächsten Direktorenkonferenz für alle
städtischen Schulen die Schulleitungen noch einmal im Besonderen auf
die Einhaltung der Handkassenordnung der Stadt Innsbruck hingewiesen werden.

Zl. KA-22/2005

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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