Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf
- S.152
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In allgemeinem Einverständnis wurde vereinbart, den originalen
Haftbrief durch einen reduzierten Haftbrief zu ersetzen. Dieser wurde
durch die Baufirma hinterlegt und daraufhin der Originalhaftbrief
freigegeben.
Wohnheim Hötting Umgebungsgestaltung
Bei einer Besichtigung des Bauwerks Wohnheim Hötting - Umgebungsgestaltung am 21. Oktober 2005 wurde im Bereich der ostseitig
gelegenen Anrampung ein gebrochener Granit-Leistenstein augenscheinlich. Die mit den Bauarbeiten beauftragte Firma tauschte den
betreffenden Stein am 7. November 2005, also noch innerhalb der
Haftbrieflaufzeit aus. Der Haftbrief wurde nach nochmaliger Kontrolle
freigegeben.
Auf der Nordseite des Wohnheimes Hötting wurden Beschädigungen
am Asphaltweg (inkl. Randstein) wahrgenommen. Diese wurden
offensichtlich nach Abschluss der Bauarbeiten durch Dritte verursacht
und konnten somit nicht der beauftragten Baufirma zugewiesen
werden.
Weiterführende
Recherchen
ergaben,
dass
die
Beschädigungen im Zuge einer Kanallegung verursacht wurden. Aus
dem Protokoll einer Aufsichtsratsitzung der IIG & Co KEG vom
24. Mai 2004 ging hervor, dass die Sachlage (Ansuchen um die
Dienstbarkeit
sowie
die
Beschädigung)
bekannt
war.
Der Dienstbarkeitsberechtigte wurde damals zur Wiederherstellung des
ursprünglichen Zustandes aufgefordert. Dieser Forderung war jedoch
bis zum Besichtigungszeitpunkt nicht nachgekommen worden.
4 Vergabekontrollen
Prüfungsumfang
Im Verlauf des IV. Quartals 2005 wurden durch Mitarbeiter der
Kontrollabteilung 16 Vergabevorgänge mit einem Gesamtvergabevolumen von € 2.544.363,89 überprüft.
Keiner der überprüften Fälle gab Anlass zu einer Beanstandung nach
dem BVergG 2002.
5 Schlussbemerkung
Die Kontrollabteilung und der gemeinderätliche Kontrollausschuss bestätigen nach Maßgabe der einzelnen Prüfungsfeststellungen in diesem
Bericht die Ordnungsmäßigkeit der Belegkontrollen in Bezug auf die
Stadtgemeinde Innsbruck (Hoheitsverwaltung bzw. Magistratsbereich),
IV. Quartal 2005.
Hingewiesen wird darauf, dass der Bericht über die Belegkontrollen in
Bezug auf die Stadtgemeinde Innsbruck IV. Quartal 2005 betreffend
lediglich ein Teil der Gebarungskontrolle darstellt und ein gesonderter
Antrag auf Entlastung der Bürgermeisterin in diesem Rahmen nicht zu
stellen ist.
Zl. KA-22/2005
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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