Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf
- S.158
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Kostenträgererfolg und
Kostendeckungsgrad
Nach Abschluss des – hier sehr vereinfacht dargestellten – Verlaufes in
der KORE ist es möglich, Informationen über die Höhe der Kosten und
Erlöse der einzelnen Kostenstellen (Kostenträger) abzurufen und damit
eine Kosten- und Leistungstransparenz zu gewährleisten. Überaus
wertvoll im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeitskontrolle von Produkten
und Leistungen ist in diesem Zusammenhang die auf Basis der Auswertungen der KORE durchführbare Berechnung eines Kostenträgererfolges (Produkt- oder Leistungserfolges) und eines Kostendeckungsgrades.
Kostenträgerrechnung
Im Rahmen der stichprobenartigen Überprüfung der Kostenträgerrechnung des Jahres 2004 im Sektor der „Kurzparkzonen“ stellte die Kontrollabteilung fest, dass die Ergebnisse für die Kostenträger KPZ Strafvollzug, KPZ - Organstrafverfügung, KPZ - Anonymverfügung, KPZ
- Strafverfügung und KPZ - Straferkenntnis durch die Anwendung eines
falschen Umlageschlüssels nicht richtig dargestellt worden sind. Die
Kontrollabteilung hat diesen Umstand dem Referat für Anlagenbuchhaltung/Inventarwesen zur Kenntnis gebracht und eine Korrektur empfohlen. Die zuständige Dienststelle hat eine Neuberechnung und Richtigstellung sofort zugesagt und noch während der Prüfung der Kontrollabteilung durchgeführt.
Ergebnis der Kostenträgerrechnung 2004
Diese Auswertungen verdeutlichten klar, dass die Parkraumbewirtschaftung in Innsbruck – abgesehen von den allgemein bekannten grundlegenden Zielen, wie bspw. Verkehrsberuhigung, Verdrängung Pendlerparken, Erhöhung der Auslastung des ÖPNV oder Stärkung der Wirtschaft – auch wirtschaftlich überaus erfolgreich ist. Mit Ausnahme des
Produktes 2420051 – Kurzparkzonen - Straferkenntnis, wo die Leistungserlöse allein schon wegen der relativ geringen Fallzahl niedriger
ausfallen und sich die Personalkosten durch den verhältnismäßig hohen
Arbeitsaufwand merkbar niederschlagen, wurde im Jahr 2004 in allen
anderen Bereichen der „Kurzparkzonenabgabe“ ein beachtlicher Kostenträgererfolg und ein bemerkenswerter Kostendeckungsgrad erzielt.
Kostenstellenverantwortlichkeit
Die Kontrollabteilung stellte im Nachvollzug der Kosten- und Erlössituation im Bereich der „Kurzparkzonenabgabe“ und im Rahmen der Kurzeinschau in die KORE allgemein fest, dass vereinzelt (bspw. im Zuge
der Rückabwicklung einzelner Straßenzüge des Kurzparkzonengebietes
„Sadrach“) Kostenstellen ohne vorheriges Aviso oder nachträgliche Mitteilung von Sachbearbeitern bebucht werden, die nicht unmittelbar für
die
fragliche
Kostenstelle
verantwortlich
zeichnen.
Der„Kostenstellenverantwortliche“ hatte somit im beispielhaft geschilderten Anlassfall vorerst keine Kenntnis, sondern erlangte erst im
Nachhinein im Rahmen der eigenverantwortlichen Überprüfung seiner
Kostenstellen eher zufällig Kenntnis von der Tatsache der vollendeten
Rückbuchung.
In Übereinstimmung mit dem Referat für Anlagenbuchhaltung/
Inventarwesen
empfahl
die
Kontrollabteilung,
künftig
die
ZI. KA-24/2005
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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