Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf

- S.162

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berücksichtigt worden sind. Festgestellt wurde allerdings, dass – trotz
richtiger Berechnung – die in der Tabelle bei den Stammdaten angegebene Bemessungsgrundlage seit längerem nicht valorisiert worden ist.
Die Kontrollabteilung empfahl aus Gründen der Transparenz auch
diesen Betrag den Indexerhöhungen anzupassen.
Lt. Stellungnahme der MA IV wurde die Empfehlung der Kontrollabteilung zwischenzeitlich bereits umgesetzt.
Von der Abteilungsleitung der MA II wurde hinsichtlich des Prüfbereiches „Kurzparkzonenstrafen“ generell auf die Stellungnahme des Amtes
für Strafen verwiesen und betont, dass sie sich den Äußerungen ihrer
Fachdienststelle anschließt.
6 Prüfungsvermerk
Prüfungsvermerk

Die Kontrollabteilung bestätigt im Rahmen des Prüfungsumfanges und
unter besonderem Hinweis auf die einzelnen Prüfungsfeststellungen in
diesem Bericht die Ordnungsmäßigkeit der Gebarung im Zusammenhang mit der Erhebung einer Abgabe nach dem Tiroler Parkabgabegesetz 1997 bzw. der Innsbrucker Parkabgabeverordnung.

ZI. KA-24/2005

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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