Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf
- S.178
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geleitet wird. Die Feststellungen der Kontrollabteilung bezogen sich auf die im
Verhältnis zum Aufgabenumfang zu komplex ausgefallenen Statuten des Vereines, die
teilweise nicht mehr eingehalten wurden. Die Kontrollabteilung hatte empfohlen, zur
Erreichung und Absicherung der erwünschten Verfahrenserleichterungen eine
Statutenänderung in Erwägung zu ziehen. Das Büro der Bürgermeisterin hatte in der
damaligen Stellungnahme mitgeteilt, dass die Änderung der Vereinsstatuten in der
Generalversammlung vom 26.1.2005 diskutiert und die weitere Vorgangsweise
abgestimmt worden ist. Rechtzeitig vor dem Auslaufen der bestehenden
Vereinbarung mit dem Hauptsponsor im Jahre 2006 werde eine vergaberechtliche
Prüfung durchgeführt werden.
Zur nunmehrigen Einschau bescheinigte das Büro der Bürgermeisterin eine
inzwischen vorgenommene Statutenänderung. Die neuen Statuten des Vereins sind
mit Bescheid der Bundespolizeidirektion vom 5.12.2005 genehmigt worden. Die
Ankündigung, nach Auslaufen der Vereinbarungen mit den Sponsoren im Jahre 2006
im Zuge der Neuverhandlungen eine vergaberechtliche Prüfung durchzuführen wurde
wiederholt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Im Zusammenhang mit der Behandlung des Berichtes der Kontrollabteilung über die
Prüfung des „Innsbrucker Universitätsfonds“ vom 27.2.2004, Zl. KA-2/2004, wurde
die Bürgermeisterin mit Beschluss des GR vom 25.3.2004 um Veranlassung ersucht,
die nächsten Schritte zur Auflösung des „Innsbrucker Universitätsfonds“ in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen und unter
Einhaltung aller notwendigen Fristen in die Wege zu leiten. Dem lagen Feststellungen
der Kontrollabteilung zugrunde, dass die Rechnungsabschlüsse 2002, 2003 und 2004
noch nicht genehmigt waren und das Kuratorium seit der letzten Sitzung nicht mehr
einberufen worden war. Weiters wurde auf das Erfordernis einer Nachnominierung
eines städt. Vertreters im Kuratorium hingewiesen. Empfohlen wurde eine verstärkte
Koordination der Fondsorgane untereinander, um eine geordnete und zügige
Auflösung des Fonds zu gewährleisten.
Das Büro der Bürgermeisterin hat in der damaligen Stellungnahme mitgeteilt, dass
die vorerwähnte Nachnominierung durch Beschluss des StS vom 14.4.2004 erfolgt
und dem Vorsitzenden des Kuratoriums auch mitgeteilt worden sei. Dabei wurde auch
um Veranlassung der weiteren Schritte (Genehmigung der Rechnungsabschlüsse und
Auflösung des Fonds) ersucht. Es habe dann eine Sitzung des Kuratoriums
stattgefunden, in der alle notwendigen Beschlüsse für eine ordnungsgemäße
Auflösung des Fonds gefasst worden sind. Nach Vorliegen der ministeriellen Zustimmung und eines Bundesgesetzes als Gegenstück zur Fondsgründung stehe einer
Auflösung nichts mehr im Wege.
Zur nunmehrigen Einschau wurde seitens des Büros der Bürgermeisterin unter Anschluss von Protokollen des Vorstandes und des Kuratoriums bescheinigt, dass
entsprechende Beschlüsse zur Auflösung des Fonds gefasst wurden. Die stellvertretende Vorsitzende dieses Fonds hat dann im Auftrag des Kuratoriums mit Schreiben
vom 23.5.2005 an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur das
Ersuchen gestellt, durch Bundesgesetz (contrarius actus zur Gründung) die Auflösung
ZI. KA-342/2006
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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