Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf

- S.184

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bei den entsprechenden Dienststellen im Voranschlag 2005 noch nicht vollkommen
durchgeführt werden konnte, da durch die Einführung eines neuen Rechnungswesens
die Erstellung des Voranschlags 2005 Vorrang hatte. Eine weitere verbesserte
Zuordnung wird mit der Erstellung des Voranschlages 2006 vorgenommen.
Die im Jahr 2006 durchgeführte Follow up-Einschau zeigte, dass die oben genannte
Haushaltsstelle im Voranschlag für das Rechnungsjahr 2006 aufgenommen worden
ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die Kontrollabteilung hat mit Bericht über die Belegkontrolle III. Quartal 2004 vom
12.11.2004, ZI. KA-11/2004 eine an den städtischen Straßenbauhof IV, Pradl - Amras
- Reichenau, gerichtete Rechnung der Jahresvertragsfirma für Asphaltmischgut
überprüft. Neben der Verifizierung der formalen Abwicklung und der rechnerischen
Richtigkeit wurden dabei auch die verrechneten Einheitspreise mit den in den Rahmenvereinbarungen 2003 und 2004 angebotenen Preisen abgestimmt. In diesem Zusammenhang wurde auffällig, dass die Faktura eine Position (Bituminöse Tragschicht
- BT 22) enthalten hat, die vom Lieferanten nicht angeboten worden war. Darüber
hinaus war auch in der zuständigen Dienststelle kein Nachweis über eine nachträglich
eingeholte Preisauskunft (Nachtragsangebot, Preisliste, Aktenvermerk u.a.) evident,
so dass weder für die Fachabteilung noch für die Kontrollabteilung die Richtigkeit des
auf der Rechnung ausgewiesenen Einheitspreises der fraglichen Position kontrollierbar war. Die Kontrollabteilung hatte daher für die Zukunft empfohlen, zur Gewährleistung einer genauen Rechnungskontrolle nach Möglichkeit alle in Frage kommenden
Positionen vom Auftragnehmer anbieten zu lassen oder gegebenenfalls nachträglich
notwendig gewordene Preisauskünfte in geeigneter Form zu dokumentieren. Im Anhörungsverfahren zur damaligen Belegkontrolle erklärte die Fachabteilung die Gründe
für dieses Versäumnis und versicherte auch, dass in den künftigen Ausschreibungen
der Rahmenvereinbarungen für die Herstellung von bituminösen Belägen die Position
„Bituminöse Tragschicht BT 22“ mit aufgenommen werden wird.
In Beantwortung einer Nachfrage der Kontrollabteilung zur Follow up-Einschau 2004
bekräftigte die MA III - Amt für Tiefbau - Instandhaltung neuerlich, dass die Position
„Bituminöse Tragschicht BT 22“ in die Rahmenvereinbarung für die Herstellung
bituminöser Beläge 2005 aufgenommen werden wird.
Im Rahmen der aktuellen Follow up-Einschau 2005 wurde der Kontrollabteilung von
der MA III – Amt für Tiefbau am 16.1.2006 abschließend mitgeteilt, dass die „Bituminöse Tragschicht BT 22“ als Position in die Rahmenvereinbarung 2005 für die
Herstellung bituminöser Beläge aufgenommen worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

ZI. KA-342/2006

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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