Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf

- S.185

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2006_03-Maerz.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2006
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Textziffer

18

Die Kontrollabteilung hatte im Zusammenhang mit 4 geprüften Auszahlungsanordnungen des Amtes für Sport für den „Sommer-Familiensporttag“ im Bericht über
Belegkontrollen III. Quartal 2004 vom 12.11.2004 ZI. KA-11/2004 empfohlen, schon
in den Berichtsvorlagen an den StS bzw. den GR Informationen über bereits vorher
zugesicherte und einkalkulierte Sponsorgelder zu bieten. Im Anlassfalle wurden die
voraussichtlichen Gesamtkosten nur in jener Höhe bekannt gegeben, die durch
Eigenmittel der Stadt bezahlt werden sollten. Aus der Schlussabrechnung ergaben
sich dann weit höhere Gesamtkosten, die durch die eingegangenen und verbuchten
Sponsorgelder (ca. 31 % des Aufwandes) gedeckt werden konnten. Die Kontrollabteilung stellte damals fest, dass die Wertzuständigkeiten des StS bzw. GR nur bei
vollständiger Information nachprüfbar seien und dass auch allfällig zu erbringende
Gegenleistungen an die Sponsoren von Belang sein könnten.
Die MA V, Amt für Sport, teilte im Anhörungsverfahren mit, dass den Empfehlungen
der Kontrollabteilung Rechnung getragen werde. Im Zuge der Follow up-Einschau
2004 teilte das Amt mit, dass sich bisher noch kein weiterer Anlassfall ergeben habe,
dass damit aber im Verlaufe des Jahres 2005 noch zu rechnen sei. Zur nunmehrigen
Einschau wurde darauf hingewiesen, dass es durch die ausdrückliche Widmung von
Mitteln durch den GR im Voranschlag 2005 unter der Haushaltsstelle „Entgelte für
sonstige Leistungen – Sporttage“ nicht mehr erforderlich gewesen sei, Organbeschlüsse einzuholen. Auch im Jahre 2006 wurden die Kosten des Wintersport- als
auch des Sommersporttags auf diese Weise bedeckt. Bei der Bemessung der Mittel
seien aber die Erfahrungswerte über zu erwartende Sponsorgelder berücksichtigt
worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde alternativ entsprochen.

19

Der Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung des Handkassenwesens der Stadtgemeinde Innsbruck, Zl. KA-11/2004, wurde am 17.9.2004 fertig gestellt.

20

Die Kontrollabteilung hat in ihrem Bericht im Rahmen der Aufbereitung der
rechtlichen Grundlagen die für die Gewährung einer Kassenverlustentschädigung
maßgeblichen Richtlinien durchleuchtet und in diesem Zusammenhang u.a. darauf
hingewiesen, dass die zur Erreichung einer bestimmten Punkteanzahl festgesetzten
Wertgrenzen nie angehoben worden und seit mehr als 30 Jahren unverändert geblieben sind. Nachdem auch andere Zuerkennungsrichtlinien teilweise überholt und
weitgehend nicht mehr zeitgemäß waren, sah die Kontrollabteilung die Notwendigkeit
einer inhaltlichen Überarbeitung der Richtlinien, weshalb empfohlen worden ist, die
diesbezüglichen Bestimmungen neu zu formulieren.
Weiters hatte sich bei der Prüfung herausgestellt, dass die im Zuge der
Antragstellung vom Amt für Personalwesen nach Durchführung einer entsprechenden
Prüfung vorgenommene Zuordnung zu einer Risikoklasse unverändert bestehen
bleibt, so ferne nicht seitens der Dienststelle eine Benachrichtigung über den Wegfall
eines Anspruchsgrundes erfolgt. Die Kontrollabteilung hat deshalb empfohlen, dass
die bei der Antragstellung auf Gewährung einer Kassenverlustentschädigung ins Treffen geführten Motive in periodischen Zeitabständen hinterfragt werden sollten.

ZI. KA-342/2006

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

14