Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf

- S.186

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Im damaligen Anhörungsverfahren hat das Amt für Personalwesen betont, die
Empfehlungen der Kontrollabteilung selbstverständlich aufzugreifen und angekündigt,
an eine Überarbeitung der diesbezüglichen Richtlinien heranzugehen.
Im Zuge der Follow up-Einschau 2004 wurde der Kontrollabteilung seitens der
betroffenen Dienststelle berichtet, dass mit der ZPV I seinerzeit rasch Gespräche
stattgefunden hätten, in denen darauf hingewiesen worden sei, dass die bisherigen
Wertgrenzen für die Gewährung einer Kassenverlustentschädigung nicht weiterbelassen werden könnten und in Anpassung an die heutige Situation angehoben werden
müssten. In der Folge seien der ZPV I die geplanten Erhöhungen der Wertgrenzen
gemäß den Bestimmungen des Personalvertretungsgesetzes formell mitgeteilt
worden. Die ZPV I hätte hiezu mit Schreiben vom 2. Dezember 2004 ihr
Einvernehmen erklärt, allerdings mit der Einschränkung, dass die ab 1. Jänner 2005
gültigen neuen Wertgrenzen nur bei den künftig und neu zu gewährenden
Kassenverlustentschädigungen zur Anwendung kommen dürften. Von Seiten des
Dienstgebers sei weiters entschieden worden, den rd. 20 betroffenen Bediensteten
die Entschädigung vorerst in voller Höhe zu belassen. Allerdings sei im Laufe des
Jahres 2005, wie von der Kontrollabteilung angeregt, vorgesehen, die Kassenverlustentschädigungen dieser Bediensteten insgesamt zu überprüfen und zu
hinterfragen. Es könne somit festgehalten werden, dass bei der Gewährung neuer
Kassenverlustentschädigungen ab1. Jänner 2005 ausnahmslos die nunmehr erhöhten
Wertgrenzen zur Anwendung gelangen. Bezüglich der Empfehlung der Kontrollabteilung, die Richtlinien für Kassenverlustentschädigungen insgesamt zu überarbeiten, sei
beabsichtigt, dies gemeinsam mit einer Neuregelung des gesamten Nebengebührenkataloges zu erledigen.
In weiterer Folge hat der Vorstand des Amtes für Personalwesen den Sachstand in
Bezug auf die Kassenverlustentschädigung anlässlich der Abteilungsleiterbesprechung
am 1.8.2005 erläutert. In diesem Rahmen wurde darauf hingewiesen, dass sich für
laufende und bereits bestehende Kassenführungen zumindest derzeit keine Änderungen ergäben, bei neuen Kassenführungen jedoch die von bisher € 14.534,57 auf
€ 49.824,00 angehobenen Wertgrenzen zu berücksichtigen seien. Ein entsprechendes
Informationsschreiben an die Abteilungsleitungen werde noch in Auftrag gegeben.
Dies ist mittels Mail vom 2.8.2005 geschehen.
In der Stellungnahme zum Follow up 2005 hat das Amt für Personalwesen der
Kontrollabteilung mitgeteilt, dass der Bargeldumsatz der EmpfängerInnen einer
Kassenverlustentschädigung nach alter Rechtslage mittlerweile erhoben worden sei
und bei jenen, deren Umsatz unter oder über den alten Grenzen liege, die
Entschädigungen entsprechend angepasst werden würden. Weiters seien inzwischen
bereits drei der früher insgesamt 20 EmpfängerInnen ausgeschieden. Neue
Entschädigungen wären nach der Änderung zum 1.1.2005 mangels Erreichen der
neuen Wertgrenzen nicht mehr zuzuerkennen gewesen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
teilweise entsprochen.
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Den in diesem Bericht für den Bereich des Kommandos der Berufsfeuerwehr getroffenen Empfehlungen wurde im Zuge der Follow up-Einschau 2004 zum größten Teil

ZI. KA-342/2006

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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