Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf

- S.188

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Auf das Erfordernis, unterjährige Änderungen in der Kassenverantwortlichkeit von
sich aus der Buchhaltung zu melden, werde jedoch zweckmäßigerweise vor Ort im
Rahmen der vom Amt für Rechnungswesen vorgenommenen Prüfung der Handverläge aufmerksam gemacht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde alternativ entsprochen
23

Der Handverlag des Amtes für Jugendwohlfahrt ist den Aufzeichnungen der Buchhaltung folgend mit einem Betrag von insgesamt € 290.691,34 ausgestattet worden.
Hierbei handelt es sich nicht um eine Zahlstelle im Sinne der Bestimmungen der
Handkassenordnung, sondern um die Erstdotation eines Girokontos zur finanziellen
Abwicklung bzw. Durchführung der Aufgabenbereiche im Sinne der Bestimmungen
des Tiroler Jugendwohlfahrtsgesetzes (TJWG) 1990 i.d.g.F. Die Ausgaben und
Einnahmen werden auf einem Tagesjournal zusammengefasst und die Differenz dem
Amt für Rechnungswesen zwecks Refundierung auf das oben genannte Bankkonto in
Rechnung gestellt.
Die Kontrollabteilung hat unter Berücksichtigung der noch nicht verbuchten Rückersätze und Rückführungen sowie der offenen Forderungen gegenüber der Stadt
Innsbruck versucht, den Betrag der Erstdotation in Höhe von € 290.691,34 zu
verifizieren.
Die Abstimmung hat ergeben, dass auf dem Girokonto ein Betrag von € 60.226,63
zuviel ausgewiesen worden war. Aufgrund der Follow up-Einschau 2004 ist der seinerzeit von der Stadtkasse doppelt überwiesene Betrag von € 35.160,42 mit Datum
27.1.05 einmal rückgeführt worden. Weiters wurden mit 27.1.2005 Zinserträge in
Höhe von € 20.003,57 vom Amt für Rechnungswesen auf die passende HHst. des
Amtes für Jugendwohlfahrt überwiesen. Auch die Herkunft des Restüberlings in der
Höhe von € 5.062,64 konnte im Rahmen des damaligen Anhörungsverfahrens von der
MA V bis zu einem Betrag von € 33,69 aufgeklärt werden. Die Kontrollabteilung
empfahl in diesem Zusammenhang, um die Aufklärung der noch verbleibenden
Differenz bemüht zu sein.
Als Reaktion zur Follow up-Einschau hat die MA II/Amt für Jugendwohlfahrt mit
Schreiben vom 23. Jänner 2006 nun mitgeteilt, dass trotz zweimaliger Durchsicht aller
Belege der noch verbliebene Fehlbetrag nicht zugeordnet werden konnte. Außerdem
würde eine nochmalige Kontrolle in Anbetracht des damit verbundenen Zeitaufwandes nicht im Verhältnis zum möglichen Erfolg stehen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.

24

Anlässlich der Behandlung des gegenständlichen Berichtes im GR am 21.10.2004
wurde zu den darin getroffenen Feststellungen und Empfehlungen über Antrag des
gemeinderätlichen Kontrollausschusses folgender Beschluss gefasst:

ZI. KA-342/2006

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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