Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf
- S.193
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In der seinerzeitigen Stellungnahme wurde mitgeteilt, dass seitens des Amtes diese
Empfehlung wärmstens aufgenommen werde und auf die offensichtlich steigenden
Kosten bei der Erstellung des Voranschlages hinkünftig Bedacht genommen werden
wird. Weiters wurden seitens der Amtsleitung eine Reihe von Maßnahmen ergriffen,
um tunlichst innerhalb der budgetären Vorgaben eine Bewirtschaftung des
Lebensmittelaufwandes zu erreichen.
Zur Follow up-Einschau 2005 wurde vom Amt Kinder- und Jugendbetreuung
mitgeteilt, dass der Empfehlung der Kontrollabteilung bereits Rechnung getragen
wurde. Entsprechend der kontinuierlich gestiegenen Kosten auf der betreffenden
Haushaltsstelle wurde dies bei der Erstellung des Voranschlages berücksichtigt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Zur HHSt. 1.81500.459000.6 (Abteilungsleitung III) – Park- und Gartenanlagen –
Sonstige Verbrauchsgüter empfahl die Kontrollabteilung auf Grund der Tatsache, dass
das Präliminare seit mehreren Jahren unterschritten worden ist, nur den tatsächlich
notwendigen sowie rechnerisch und sachlich begründeten Jahresbedarf auf der
betreffenden Post anzumelden, auch wenn die betreffenden Ansätze in den jeweiligen
TA in einer Deckungsklasse zusammengefasst sind.
In der Reaktion zum damaligen Anhörungsverfahren führte die Abteilungsleitung dazu
aus, dass es Aufgabe der künftigen neuen Amtsleitung sein wird, sich dieser Angelegenheit anzunehmen und möglicherweise den Ansatz auf dieser HHst. noch zu
reduzieren. Inwieweit die damit in der Vergangenheit möglich gewesene Einsparung
zugunsten der Deckungsklasse künftig erforderlich sein wird, wäre ebenfalls bei der
künftigen Budgetierung zu berücksichtigen.
Zur neuerlichen Anfrage der Kontrollabteilung übermittelte die Abteilungsleitung eine
Aufstellung der betreffenden HHst. über den tatsächlichen Verbrauch im Jahr 2005
sowie den Voranschlag für das Jahr 2006. Demzufolge wurde im Jahr 2005 der
Ansatz wiederum um 48,37 % unterschritten. Daher ist für das Jahr 2006 eine
Reduktion des Voranschlages um ein Drittel vorgenommen worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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In Verbindung mit der Behandlung des Personalaufwandes hat die Kontrollabteilung
beim Kapitel „Nebengebühren und Zulagen“ stichprobenartig in die unter der Lohnart
303 – Treuegelder anlässlich der Versetzung von Bediensteten in den Ruhestand zur
Auszahlung gelangten Entgelte Einsicht genommen. Im Zuge der Prüfung wurden
3 Anlassfälle herausgenommen und in diesem Rahmen entsprechend den
gesetzlichen Grundlagen die Anspruchsvoraussetzungen sowie die rechnerische
Richtigkeit der getätigten Zahlungen durchleuchtet. Dabei haben sich zwei der
gezogenen Stichproben als fehlerhaft herausgestellt, wobei in einem Fall eine
Differenz zu Ungunsten des betroffenen Mitarbeiters und in einem Fall zu Gunsten
des Bediensteten festgestellt worden ist. Im Zusammenhang damit hat die
ZI. KA-342/2006
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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