Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf
- S.194
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Kontrollabteilung empfohlen, die entsprechenden Korrekturen unter Prüfung der
Frage, ob eine Rückforderung gesetzlich gedeckt ist, in die Wege zu leiten.
Im Anhörungsverfahren hat das Amt für Personalwesen mitgeteilt, dass man die
Angelegenheit insofern bereinigt habe, als das zu wenig ausgezahlte Treuegeld nachbezahlt worden sei und mit jenem Mitarbeiter, der einen Übergenuss bezogen hat,
eine ratenmäßige Rückzahlungsvereinbarung habe treffen können. Überdies wurde
angekündigt, das Prüfergebnis der Kontrollabteilung zum Anlass zu nehmen, um
sämtliche 2004 ausbezahlten Treuegelder einer genauen Nachprüfung zu
unterziehen.
Anlässlich der Follow up-Einschau 2005 zum Ergebnis dieser Prüfung befragt, wurde
der Kontrollabteilung berichtet, dass sich bis auf eine weitere geringfügige
Abweichung, welche mittlerweile korrigiert sei, keine weiteren Fehler in den
Berechnungen bzw. in der Auszahlung gezeigt hätten.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die Kontrollabteilung stellte fest, dass die Interessentenbeiträge 2004 wie im Vorjahr
unter dem Teilabschnitt „Ausschließliche Gemeindeabgaben“ verbucht worden sind.
Die Kontrollabteilung hat erneut an die Bestimmungen des § 8 VRV erinnert, welche
lauten, dass die Interessentenbeiträge und die Gebühren für die Benützung einer
Gemeindeeinrichtung unter dem jeweiligen TA zu verbuchen sind.
Im Anhörungsverfahren hat die MA IV/Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der
Kontrollabteilung zugesagt, dass mit der Erstellung des Voranschlages 2007 die
Interessentenbeiträge, Gehsteigabgabe und Erschließungsbeitrag im UA 612000 –
Gemeindestraßen veranschlagt werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Eine Grundlage für die jährliche Budgeterstellung im AO-Haushalt bildet der jeweilige
Investitionsplan, in dem sämtliche durchzuführenden Projekte detailliert dargestellt
werden. Nach den für die Erstellung des Investitionsplanes festgelegten Richtlinien
sind die Mittelanmelder u.a. verpflichtet, für neue bzw. alle noch nicht begonnenen
Vorhaben ab einem Gesamtinvestitionsvolumen von € 750.000,00 unbedingt für jedes
einzelne dieser Vorhaben die zu erwartenden Folgeeinnahmen bzw. –ausgaben,
aufgeteilt auf die angegebenen Jahre zu ermitteln und bekannt zu geben.
Eine stichprobenartige Prüfung der einschlägigen Unterlagen für das Jahr 2004 zeigte, dass diese Auflage von den Fachabteilungen vereinzelt nicht erfüllt worden ist. Die
Kontrollabteilung verkannte in diesem Zusammenhang nicht, dass es sich dabei nur
um Einzelfälle gehandelt hat, da bei einem Großteil der für das Jahr 2004 angemeldeten Vorhaben das Gesamtinvestitionsvolumen geringer als € 750.000,00 war und dort
die Angabe von voraussichtlichen Folgeeinnahmen und/oder –ausgaben ohnehin nicht
zwingend vorgeschrieben wird. Anderseits sind bei manchen Projekten die
voraussichtlichen Folgeeinnahmen bzw. -ausgaben geschätzt und informativ
ZI. KA-342/2006
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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