Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf
- S.199
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Textziffer
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Eingesehen wurde die Auszahlungsanordnung der MA IV, Amt für Finanzverwaltung
und Wirtschaft, an einen gemeinnützigen Verein unter dem Betreff „Förderung von
Arbeitsplätzen“. Es handelte sich um die Restzahlung zur Förderungsabrechnung
2004. Die gewählte Haushaltsstelle trug allerdings die Bezeichnung „Veterinärwesen Transferzahlung an Priv.Institute“. Auch alle im Jahre 2004 sonst noch getätigten
Ausgaben auf dieser Haushaltsstelle ließen keinen Bezug zum Veterinärwesen
erkennen. Es wurde empfohlen, die Widmung des Ansatzes mit dem tatsächlichen
Zweck in Einklang zu bringen. Maßnahmen zur hinkünftigen Vermeidung derartiger
Unklarheiten seien getroffen worden. Zur jetzigen Einschau wurde bescheinigt, dass
der Ansatz im Rahmen der Erstellung des Voranschlagentwurfes 2006 adaptiert und
auf den Bedarf an Förderungen im Veterinärwesen reduziert wurde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Bei einer Belegkontrolle wurde eine Rechnung betreffend die Miete eines Parkplatzes
für den Monat Jänner 2005 der Musikschule geprüft.
Der von der Stadtgemeinde im Juli 2003 angemietete Abstellplatz wurde dem Leiter
der Musikschule zur Verfügung gestellt. Die Zurverfügungstellung eines Parkplatzes
seitens des Dienstgebers stellt für den Parkplatznutzer einen Sachbezug dar, der
sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig ist. Nachdem die Besoldung von der
Bereitstellung dieses Abstellplatzes nicht in Kenntnis gesetzt worden war, ist bei der
Gehaltsabrechnung ein Sachbezug hiefür auch nicht berücksichtig worden.
Die Kontrollabteilung empfahl, die erforderlichen Maßnahmen umgehend in die Wege
zu leiten.
Im damaligen Anhörungsverfahrens wurde mitgeteilt, dass der gegenständliche Parkplatz nicht nur alleine dem Direktor der Musikschule, sondern bei Bedarf fallweise
auch anderen Bediensteten der Musikschule zur Verfügung steht. Es wurde
zugesichert, eine diesbezügliche Meldung an die Besoldung umgehend zu erstatten.
Recherchen der Kontrollabteilung zu einem späteren Zeitpunkt haben ergeben, dass
in dieser Angelegenheit noch keine Veranlassungen getroffen worden waren, weshalb
die seinerzeit ausgesprochene Empfehlung erneuert wurde. Der Vollständigkeit halber
wurde darauf hingewiesen, dass eine individuelle Zuordnung eines Abstellplatzes an
einen konkreten Arbeitnehmer nicht erforderlich ist und bereits die Einräumung der
Berechtigung (Möglichkeit), einen arbeitgebereigenen Parkplatz benützen zu dürfen,
zum Vorliegen eines Sachbezuges führt.
Seitens des zuständigen Amtes wurde in der Stellungnahme dazu mitgeteilt, dass die
entsprechende Meldung an das Referat Besoldung mittlerweile erfolgt ist.
Im Zuge einer neuerlichen Nachfrage bei der aktuellen Follow up-Einschau wurde der
Kontrollabteilung vom Amt für Kultur die erfolgte Meldung an das Referat Besoldung
übermittelt. Weiters wurde vom Referat Besoldung die Berücksichtigung des
Sachbezuges im Rahmen der Gehaltsabrechnung seit 1.10.2005 bestätigt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
ZI. KA-342/2006
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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