Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf
- S.206
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Textziffer
Nachweisen sowohl hinsichtlich Arbeitsumfang als auch eventuellen Kostenersatzansprüchen belegt werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Ausgehoben wurde eine Auszahlungsanordnung des Amtes für Kultur über eine
Subventionsgewährung
von
€
10.900,00
an
das
Kulturinstitut
eines
EU-Mitgliedsstaates. Gemäß Stadtrecht bedarf es für Subventionen über € 10.000,00
eines GR-Beschlusses, welcher auf der gegenständlichen Auszahlungsanordnung
(eigene Spalte) nicht angegeben war. Das Amt für Kultur stütze sich auf Anfrage auf
den Budgetbeschluss des Gemeinderates über die in Anspruch genommene
Haushaltsstelle. Festgestellt wurde, dass beim Referat „Budgetabwicklung und
Finanzcontrolling“ der MA IV diese konkrete Widmung (neben anderen
„Fixreservierungen“ nach einer amtsinternen „Finanzübersicht“) bei dieser
Haushalsstelle nicht aufschien und somit dieser Ansatz ungegliedert und im Detail
ungewidmet zur Beschlussfassung des Gemeinderates gelangte. Die Kontrollabteilung
empfahl eine Präzisierung oder Untergliederung solcher Haushaltsstellen im
Budgetverfahren, da eben ohne Nachweis einer konkreten Widmung die
Auswahlkompetenz des zuständigen Organs weiter aufrecht bleibt. Im
Anhörungsverfahren wurde mitgeteilt, dass eine entsprechende Untergliederung im
Budget angestrebt werde. Da das Budget 2006 aber schon beschlossen sei, würden
die Subventionen an die Kulturinstitute im kommenden Jahr jedenfalls dem
Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Eine Follow up-Einschau zu
dieser Ankündigung wird somit erst im Jahre 2007 möglich sein.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Im Zusammenhang mit einer Auszahlungsanordnung des Amtes für Kultur über
€ 1.000,00 als Jahressubvention wurde u.a. auch die Einhaltung der Fertigungsregeln
der nunmehr geänderten städt. Subventionsordnung überprüft. Der konkreten
Zahlung lag eine schriftliche Subventionszusage zugrunde, die auf Briefpapier der
Bürgermeisterin geschrieben und von ihr gefertigt war. Die Kontrollabteilung wies
darauf hin, dass Subventionszusagen - und zwar die Erklärung nach außen hin - nach
§ 12 der geltenden Subventionsordnung in die Kompetenz des Stadtmagistrates
fallen. Die weitere Verteilung der Kompetenz auf dieser Ebene regelt die MGO. Die
Kontrollabteilung empfahl eine Änderung der MGO bzw. der städt.
Subventionsordnung, wenn an der bisherigen Praxis, Subventionszusagen von
politischen Ressortführenden unterfertigen zu lassen, weiter festgehalten werden soll.
Im Anhörungsverfahren wurde seitens der MA IV und MA I (Abteilungsleitung)
mitgeteilt, dass die Erfahrungen mit der bisher geübten Praxis (insbesondere durch
die amtsseitige Vorverfassung der Schriftstücke) keine Umgehung des
Vier-Augenprinzips gezeigt hätten. Es wurde aber beigepflichtet, dass diese
Vorgangsweise einer rechtlich korrekten Legitimierung bedarf. Das Büro des
Magistratsdirektors hat zur nunmehrigen Einschau bekanntgegeben, dass ein dort
erstellter Textvorschlag zur Änderung des § 12 der städtischen Subventionsordnung
mit der MA IV akkordiert worden sei und nunmehr den zuständigen Organen
unterbreitet werde.
ZI. KA-342/2006
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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